Initiative zur Eindämmung der Hobbyjad
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Initiative zur Eindämmung der Hobbyjagd
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Aktuelles ab Juni 2026

Ältere Beiträge finden Sie in unseren Archiven...

Juni 2026

Die hier veröffentlichten Kommentare sind exemplarisch für die schwierige Kommunikation mit vielen Jägern...

Auf eine recht harmlose Jagdkritik reagiert Jäger Nummer 1 unter einem Facebook-Post recht ungehalten. Er spricht die Verfasserin des kritischen Posts als "Alte" an und behauptet, sie würde "nur Scheisse ohne nach zu denken" verbreiten. Die Rechtschreibfehler haben wir zur Demonstration des intellektuellen Niveaus von Jäger Nummer 1 übernommen. 

Jäger Nummer 2 setzt noch eins drauf - er schreibt: "deine widerliche Mutter hätte dich schlucken sollen dann wäre uns dein dämlicher Kommentar erspart geblieben. Besser noch dein alter hätte dich ins Klo gerotzt."

Von Jägerseite wird Jagdkritikern ja oft Unsachlichkeit und Emotionalität vorgeworfen - doch wagt man es, das System Jagd auch nur ansatzweise zu hinterfragen, schlägt einem blanker Hass und kaum verhohlene Aggressivität entgegen. Nun kann sich jeder gerne selbst Gedanken darüber machen, ob jemand, der dermaßen unverschämt und aggressiv auftritt, tatsächlich legal Zugang zu Waffen haben sollte. 

Natürlich sind nicht alle Jäger dermaßen primitiv und aggressiv unterwegs - aber leider doch viel zu viele. Und das sowohl in den sozialen Medien als auch im echten Leben.

Wir hätten den Beitrag zu diesen Kommentaren gerne verlinkt - doch leider ist das rechtlich nicht möglich, denn durch den Link könnten die Verfasser ausfindig gemacht werden. Und das ist rechtlich ein Problem: 

 

  • Allgemeine oder öffentliche Kommentare: Handelt es sich um sachliche Meinungsäußerungen unter einem öffentlichen Beitrag (z. B. auf einer Nachrichtenseite oder Politikerseite), überwiegt meist das öffentliche Interesse, und eine Veröffentlichung kann in engen Grenzen zulässig sein. 
  • Private oder problematische Kommentare: Bezieht sich der Kommentar auf rein private Angelegenheiten oder enthält er beleidigende/strafbare Inhalte (Hassrede), ist eine Weiterverbreitung ohne Einwilligung der Person in der Regel verboten. Das betroffene "Recht am eigenen Bild und Namen" und das Persönlichkeitsrecht wiegen hier besonders schwer.

Sachliche Kommentare dürfen also ohne Einwilligung öffentlch gemacht werden, strafrechtlich relevante Kommentare hingegen nur mit Einwilligung des Täters. Ohne Worte....

 

Juni 2026

Niedersachsen bekommt ein neues Jagdrecht. Die Grünen waren mit großen Versprechungen angetreten – und sind auf der Ziellinie in vielen Punkten vor der Jagdlobby eingeknickt:

Die Jagdhundeausbildung am lebenden Tier bleibt nach massiven Protesten seitens der Jägerschaft weiterhin erlaubt, ebenso die Baujagd im Kunstbau und das Halten von Füchsen in Schliefenanlagen. Immerhin sollen zumindest Totschlagfallen verboten werden – doch auch hier werden Ausnahmen möglich bleiben. Die ebenso grausame Jagd mit „Lebendfallen“ wird weiterhin uneingeschränkt möglich sein – hier dürfen sich die Jäger sogar über eine finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung von elektronischen Fangmeldern freuen.

Besonders perfide wird es beim Katzenabschuss: ursprünglich war ein komplettes Verbot des Katzenabschusses vorgesehen, gleichzeitig sollte landesweit verpflichtend eine Katzenschutzverordnung eingeführt werden. Dieses Vorhaben wird nun zwar weiter vorangetrieben – doch gleichzeitig dürfen immer noch Katzen von Jägern getötet werden. Bisher war das Töten von Katzen legal, wenn das Tier mehr als 300 Meter vom letzten bebauten Grundstück entfernt angetroffen wurde. Diese magische Grenze wurde nun um 50 Meter erweitert: Katzen dürfen nun erst in 350 Meter Entfernung getötet werden.

Christian Schröder, jagdpolitischer Sprecher der Grünen in Niedersachsen, will diese minimalen kosmetischen Eingriffe in das bestehende Jagdrecht in einem Facebook-Post nun als „konkrete Verbesserungen für den Tierschutz“ verkaufen. Und er versucht, die Öffentlichkeit mit diesem Post bewusst in die Irre zu führen, denn er behauptet:

Wer seinen Hund oder seine Hauskatze in Niedersachsen hält, muss künftig nicht mehr befürchten, dass sie legal abgeschossen werden dürfen. Das ändert sich jetzt.

Darauf angesprochen, dass hier offensichtlich die Unwahrheit gesagt und der Katzenabschuss weiterhin möglich sein wird, versucht man sich folgendermaßen herauszureden:

"Sie haben recht. Ein vollständiges Verbot steht so nicht im Entwurf. Es ändert sich aber mehr als nur der Abstand. Künftig geht es um wildernde Hauskatzen, die erkennbar verwildert sind und mehr als 350 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt sind. Privat gehaltene Hauskatzen sollen künftig nicht pauschal unter den Abschuss fallen.".

Den Hinweis, dass diese Regelung reine Augenwischerei ist und sich für Katzen und ihre Halter rein gar nichts ändern wird, da Jäger auch in Zukunft nicht verpflichtet sein werden, Katzenabschüsse zu melden und es keine Kontrollinstanz gibt, die die Einhaltung dieses Gesetzes konsequent kontrollieren könnte, beantwortet man folgendermaßen:

"Unsere Aussage bezieht sich auf privat gehaltene Hauskatzen, also nicht auf erkennbar verwilderte, wildernde Katzen unter den engen Voraussetzungen des Gesetzes. Genau diese Unterscheidung ist wichtig: „läuft draußen herum“ reicht künftig nicht. Dass die Anwendung klare Maßstäbe braucht, ist richtig und deshalb wird die Regel enger gefasst und nicht ausgeweitet."

Eine Antwort auf die Frage, wie man denn in der Praxis eine „deutlich verwilderte“ Katze von einer vielleicht etwas scheuen Hauskatze unterscheiden möchte und warum der Umstand, dass eine Katze „verwildert“ ist, ihre Tötung rechtfertigt, bekommen wir von den Grünen nicht mehr…

Wer sich die Kommentare unter dem Post ansehen möchte, kann das unter folgendem Link tun: viele Jäger machen aus ihrem Katzenhass keinen Hehl und stellen ihr fehlendes Bewusstsein für ökologische Zusammenhänge ungeniert zur Schau. Es wird die übliche Sündenbock-Diskussion geführt, das brutale Vorgehen gegen Katzen will man als „Tierschutz“ und „Artenschutz“ verstanden wissen. Widerspricht man, kommt man gar mit wissenschaftlich fundierten Argumenten, ist der Durchschnittsjäger auch in dieser Diskussion heillos überfordert und kontert mit einer Mischung aus Selbstmitleid, Herablassung und Aggressivität.

https://www.facebook.com/photo/?fbid=1418324696996554&set=a.642164277945937&comment_id=2707879282932243&notif_id=1781675731300129&notif_t=feedback_reaction_generic&ref=notif

 

 

 

Juni 2026

Zum wiederholten Mal hat der BR einen Beitrag zum Thema Wiesenbrüterschutz ausgestrahlt, der an Einseitigkeit kaum zu überbieten ist. Im Beitrag „Bedrohte Wiesenbrüter“ kommt hauptsächlich Jan Heikens zu Wort, seines Zeichens LBV-Gebietsbetreuer eines Wiesenbrüterschutzgebietes im Altmühltal. Im aktuellen Beitrag bezeichnet er den Fuchs als Feind Nr. 1 für die Wiesenbrüterpopulation – eine Aussage, die wissenschaftlich nicht haltbar und vielfach widerlegt ist. Doch kritische Nachfragen hat er beim BR nicht zu befürchten. Stattdessen darf Herr Heikens ungestört Stimmung gegen den Fuchs machen – in diesem Fall gegen einen ganz speziellen Fuchs aus den nahegelegenen Staatsforsten, den man als Schuldigen für den hinter den Erwartungen zurückbleibenden Bruterfolg bei den Wiesenbrütern auserkoren hat. Die Ausführungen sind dermaßen hanebüchen, dass wir an dieser Stelle nicht weiter darauf eingehen möchten. Zusätzlich kommt der Projektleiter des  Naturschutzprojektes zu Wort, der stolz erzählt, massenhaft Pappeln fällen zu lassen, um es Greifvögeln und Krähen so schwer wie möglich zu machen. Für diese Art von "Naturschutz" stellt die Bundesregierung scheinbar unglaubliche 7 Millionen Euro Fördergeld zur Verfügung. Auch hier werden keine Gegenpositionen zugelassen, das Vorgehen als alternativlos dargestellt.

Gerne können Sie sich von der Qualität des Beitrages unter folgendem Link selbst ein Bild machen – sollten Sie wie wir der Meinung sein, dass diese Art unkritischer und einseitiger Berichterstattung nicht akzeptabel ist, schreiben Sie gerne an den BR:

https://www.ardmediathek.de/video/abendschau/fraenkisches-seenland-wiesenbrueter-bedroht/br/Y3JpZDovL2JyLmRlL2Jyb2FkY2FzdC9GMjAyNVdPMDE3NTcwQTAvc2VjdGlvbi9kNTBlZWVjZi0wYWEyLTQ4M2UtOTUyNi03OWNlYWYzMWRjZTU

Wir haben uns mittlerweile mit einer Beschwerde an den Intendanten des BR gewandt – sollte von dort keine Rückmeldung kommen, werden wir uns an den Rundfunkrat wenden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist dazu verpflichtet, objektiv, ausgewogen und faktenbasiert zu berichten. Gegen diese Grundsätze wurde mit diesem Beitrag massiv verstoßen.

Unser Schreiben können Sie unter der Rubrik "So reagieren Behörden, Politik und Medien" finden.

 

 

 

Juni 2026

Im Natura-2000-Schutzgebiet Schmiechener See bleibt seit Jahren der Bruterfolg bei den Kiebitzen aus. Die Gründe hierfür sind komplex: als Flachwassersee ohne eigenen Abfluss ist der Schmiechener See von jeher von stark schwankenden Wasserständen betroffen. Kiebitze haben hier also schon immer hoch gepokert, denn ein einziges Extremwetterereignis reicht aus, um die gesamte Jahresbrut zu vernichten. Auch die Auswirkungen des Klimawandels, die Häufung zu trockener Frühjahre, Nahrungsmangel oder Pestizid- und Düngemitteleintrag aus der angrenzenden Landwirtschaft machen den Kiebitzen das Leben schwer.

Wie sich die Situation am Schmiechener See detailliert darstellt, können Sie bei Wildtierschutz Deutschland unter folgendem Link noch einmal genauer nachlesen:

https://www.wildtierschutz-deutschland.de/single-post/kiebitzschutz-schmiechener-see-praedationsmanagement

https://www.facebook.com/wildtierschutz/posts/pfbid034LKKKSmZqo5LxdoVhb1n6KqpKm9w2kzTn7QhmqhojSiPAnPMVTnAXDPgqpz318Fnl

Eigentlich müsste den Verantwortlichen die Komplexität des Problems bewusst sein – denn die genannten Punkte sind allesamt auch im aktuellen Managementplan festgehalten, einschließlich geeigneter Gegenmaßnahmen. Doch diese Maßnahmen werden nicht in ausreichendem Umfang umgesetzt. Das gibt man bei der zuständigen Behörde auch offen zu: zu teuer, zu zeitaufwendig, zu personalintensiv. Stattdessen möchte man die komplexen Probleme nun mit einer Intensivierung der Fuchsjagd lösen. Zu diesem Zweck stellt man den Jägern vor Ort Betonrohrfallen zur Verfügung und finanziert ihnen auch mehrere Ansitzleitern. Ein Fuchsmonitoring wird nicht durchgeführt und ist auch in Zukunft nicht angedacht. Verweise auf wissenschaftliche Studien, die die Unsinnigkeit der Bejagung des Fuchses im Namen des Artenschutzes eindeutig widerlegen, ignoriert man. Scheinbar wird sogar der hausinterne „Kollege vom Artenschutz“ überstimmt: dieser würde laut Auskunft der Behörde ein, wie im Managementplan vorgesehenes, passives Prädationsmanagement bevorzugen. Doch Fachexpertise scheint hier eher eine untergeordnete Rolle zu spielen. 

Auch das Verhalten der Behörden wirft Fragen auf: nach einer monatelangen Hinhaltetaktik kam es schließlich durch hartnäckiges Nachfragen dann doch noch zu einem Skype-Meeting, welches allerdings an Absurdität kaum noch zu übertreffen war. Es war offensichtlich, dass man über das Thema nicht gerne spricht. Dass sich Menschen, die der Fuchsjagd kritisch gegenüberstehen, an Wildtierschutzorganisationen wenden, fand man "schon fast unanständig", zu großen Teilen ging es um die Beweggründe des Gesprächspartners, hier fand im Vorfeld wohl auch eine intensive Hintergrundrecherche statt, einer fachlichen Diskussion entzog man sich konsequent.  All das deutet nicht darauf hin, dass man vom eigenen Tun wirklich überzeugt ist...

Hier der Link zu einem weiteren Beitrag von Wildtierschutz Deutschland, der sich nochmal eingehender mit dem Verhalten der zuständigen Behörden befasst:

https://www.wildtierschutz-deutschland.de/single-post/schmiechener-see-kiebitzschutz-fuchsjagd

https://www.facebook.com/wildtierschutz/posts/pfbid02zWwvNdvQ32qHivtR7uoP2VmuWqVaVXwWZ4MbWS2749injRMt3yC1VCmrT1BTVUvDl

Wir bedanken uns hiermit nochmal ganz herzlich bei Wildtierschutz Deutschland für die Veröffentlichung der Rechercheergebnisse. 

 

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