Immer wieder kommt es zu Konflikten zwischen Jägern und Spaziergängern, Hundebesitzern, Wanderern, Joggern, Radfahrern, Reitern und Anwohnern. Immer wieder meinen Jäger, ihre Mitmenschen auf angebliches Fehlverhalten aufmerksam machen zu müssen. Dies geschieht oftmals in einer völlig unangemessenen Art und Weise und erfüllt in manchen Fällen durchaus den Tatbestand der Beleidigung und Nötigung. In vielen Fällen sind die Jäger dabei noch nicht einmal im Recht.
Man erwartet also einerseits, dass die nichtjagende Bevölkerung Rücksicht auf die Interessen des Jägers nimmt, ist aber umgekehrt oftmals nicht bereit, ebenfalls Rücksicht auf durchaus berechtigte Interessen anderer Bevölkerungsgruppen zu nehmen.
So kommt es immer wieder zu Vorfällen, bei denen
- Spaziergänger von Jägern beschimpt werden, weil sie sich zu einem für den Jäger ungünstigen Zeitpunkt in dessen Jagdrevier aufhalten. Manchmal werden die Betroffenen auch aufgefordert, das Gebiet umgehend zu verlassen bzw. darauf hingewiesen, dass man sie in einem bestimmten Gebiet oder zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr antreffen möchte.
Hier bewegt sich der Jäger rechtlich gesehen allerdings auf sehr dünnem Eis. Bis auf wenige gesetzlich festgelegte Ausnahmen ist das Aufenthaltsrecht in der freien Natur nicht eingeschränkt - der Jäger muss andere Menchen in seinem Jagdrevier tolerieren und Rücksicht auf diese nehmen. So ist er verpflichtet, dafür zu sorgen, dass niemand durch die Ausübung der Jagd gefährdet wird oder gar zu Schaden kommt. Er muss also jederzeit mit Menschen in seinem Jagdrevier rechnen und sein Handeln danach ausrichten. Im Zweifelsfall muss er für den Moment darauf verzichten, die Jagd fortzusetzen. Das mag für den Jäger ärgerlich sein, rechtfertigt aber weder ein aggressives Vorgehen gegen die "Störenfriede" noch Belehrungen seitens des Jägers.
- Hundebesitzern mit der Erschießung ihres Hundes gedroht wurde, weil sich der Vierbeiner ein paar Meter von seinem Frauchen oder Herrchen entfernt hatte? Gerade frei laufende Hunde sind vielen Jägern ein Dorn im Auge und lösen oftmals heftige Aggressionen aus. Oft werden Hundebesitzer auch aufgefordert, ihren Hund anzuleinen. Aber auch hier bewegen sich die Jäger auf sehr dünnem Eis. Zum einen ist es Sache der Gemeinde (und nicht des Jägers), für bestimmte Gebiete eine Leinenpflicht anzuordnen. Gerade Außenbereiche (also gerade die Bereiche, in denen sich die Jagdreviere befinden) sind oftmals von der Leinenpflicht ausgenommen. Im Zweifelsfall sollten Sie bei Ihrer Gemeinde nachfragen. Solange sich der Hund im Einwirkungsbereich des Besitzers befindet, muss der Jäger also in den meisten Fällen frei laufende Hunde tolerieren. Da in Deutschland "wildernde" Hunde und Katzen aber immer noch erschossen werden dürfen, macht es im Zweifelsfall durchaus Sinn, der Aufforderung zunächst nachzukommen. Allerdings sollten solche Zwischenfälle konsequent gemeldet und unter Umständen auch zur Anzeige gebracht werden.
- Reiter oder Spaziergänger von Jagdfahrzeugen mit überhöhter Geschwindigkeit abgedrängt und in Gefahr gebracht werden.
- Menschen in Gefahr geraten, weil sie sich plötzlich in einer nicht ausreichend abgesicherten Treibjagd wiederfinden oder beim Waldspaziergang plötzlich in unmittelbarer Nähe Schüsse abgegeben werden.
- bei denen die Verkehrssicherheit aufgrund einer nicht ausreichend abgesicherten Jagdveranstaltung nicht mehr gegeben ist. Auch die immer mehr um sich greifende Unsitte, jagdliche Einrichtungen am Rand von viel befahrenen Straßen zu errichten, erhöht die Gefahr von Wildunfällen.
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