- Schreiben an Ministerin Eder bzgl. neuer Jagdgesetzgebung in Rheinland-Pfalz
- Schriftverkehr mit dem BR zum Beitrag "Die Jagd boomt: Bayerns neue Jäger"
- Petition zur Einführung verpflichtender Sicherheitsstandards bei der Durchführung von
Bewegungsjaden - Ablehnungsbegründung des Petitionsausschusses des Deutschen
Bundestages
- Petition für die Einführung verpflichtender Sicherheitsstandards bei der Jagdausübung
und die Ablehnungsbegründung des Bayerischen Landtages
- Die Augsburger Messe "Jagen und Fischen" aus Sicht des Amtes für Wirtschaftsförderung
- Hund in Totschlagfalle bei Mindelstetten
- Was ist aus der Jagd geworden? (Offener Brief von Dieter Betram)
- Warnung vor Tollwut im Bahrenhöfer Wald
- Kaum Einschränkungen für Landwirtschaft und Jagd in Bodenbrüterschutzgebieten
- Anmerkungen der "BürgerInitiative Waldschutz" zum Thema Jagd und Wald
- Der Fuchs von Bellevue
- Warnung vor Wildtollwut und Fallenjagd
- Aussagen von Politikern verschiedener Parteien zu den Missständen in der Hobbyjagd
- Jagdwilderei - Fund einer illegalen Habichtfalle
- Gefährdung unbeteiligter Personen bei der Jagdausübung
- Anfrage bei den Grünen zum Thema Jagd vor der Landtagswahl 2020 in Pfaffenhofen
- Wildtollwut - Gefährdeter Bezirk
- Kein Sicherheitsabstand zu Wohnbebauung und Straßen vom Gesetzgeber vorgesehen
- Keine Anzeigenpflicht für Entenjagden
- Fallenjagd in der Brut- und Setzzeit
- Betretungsverbot für Jagdkritiker
- Jagdausübung neben Wohnbebauung
- Absperrungen in der Nöttinger Heide
- Fehlende Kontrollen bei Treib- und Drückjagden
- Jagdausübung neben Straßen
Nach der Ausstrahlung des Beitrag "Die Jagd boomt: Bayerns neue Jäger" wandten wir uns mit folgendem Schreiben an den BR:
"Sehr geehrte Damen und
Herren,
was soll die fortgesetzte plumpe Jagdpropaganda im Bayerischen Fernsehen? Wie schafft es ein
solcher Beitrag in die Reihe "Kontrovers", wenn keinerlei Gegenpositionen vertreten werden und die Propagandisten keinerlei kritischen Fragen befürchten müssen?
Ich wende mich jetzt mit dieser Kritik nicht das erste Mal an de BR - von daher sehe ich
keinen Sinn darin, meine Arguemente ein weiteres Mal aufzuführen. Sie werden ja doch nur auf taube Ohren stoßen.
Allerdings sprechen die Kommentare unter dem Beitrag eine deutliche Sprache und
zeigen, wie kritisch die Jagd außerhalb der Jägerblase mittlerweile aus gutem Grund gesehen wird. Und ich möchte darauf hinweisen, dass es genau diese einseitige Art der Berichterstattung ist, die
dazu führt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk zunehmend als nicht mehr seriös wahrgenommen wird. Um zu dieser Einschätzung zu kommen, muss man wahrlich kein Verschwörungstheoretiker
sein."
Der BR-Zuschauerservice reagierte folgendermaßen:
Auf dieses Schreiben hin baten wir den BR, uns doch einige der angeblich so zahlreichen kritischen Beiträge zum Thema Jagd zu verlinken - unser folgendes Schreiben blieb bis heute unbeantwortet:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihren Eindruck, dass das Thema Jagd aus allen Perspektiven beleuchtet wird, ist schlicht und ergreifend falsch. Wenn es überhaupt zu so etwas wie einer kontroversen Diskussion kommt, dann allenfalls im Bereich der Wald-vor-Wild- oder Wald-mit-Wild-Debatte. Aber auch hier bleiben Jäger und Forstwirtschaft unter sich und streiten um die Deutungshoheit. Auch hier ist die allgemeine Öffentlichkeit in der Regel außen vor.
"Sehr geehrte Frau Oswald,
vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse an der Sendung „Kontrovers“.
Ziel der Reportage ist es herauszufinden, wieso Menschen einen Jagdschein machen wollen. Denn zuletzt haben so viele wie noch nie an der Jagdprüfung teilgenommen.
Sie kritisieren, dass in der „Kontrovers – Die Story“ vom 17. Januar 2024 „keinerlei Gegenpositionen vertreten werden“. Tatsächlich wird in der Reportage aber auch auf Gegenmeinungen eingegangen. Etwa im Punkt, inwiefern das Jagen zum Naturschutz beiträgt. Konkret heißt es: „Gegner der Jagd argumentieren, dass die Natur sich selbst regulieren könne und die Tiere wegen der Jagd unter Dauerstress lebten.“
Des weiteren haben wir aufgrund Ihrer Hinweise zu Jagdunfällen recherchiert. Auf Nachfrage heißt es vom Bundesinnenministerium sowie vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dass es keine belastbaren Statistiken dazu gebe. Auch die Recherche bei mehreren großen Polizeipräsidien in Bayern führte zu keinen anderen Erkenntnissen. Dort wurde uns versichert, dass Jagdunfälle zwar vereinzelt vorkämen, aber aufgrund der geringen Anzahl keinen Einsatz-Schwerpunkt darstellten. In der „Kontrovers – Die Story“ wurde dieser Aspekt deshalb nicht tiefergehend thematisiert.
Wir freuen uns, wenn sie uns auch weiterhin als interessierte Zuseherin erhalten bleiben.
Freundliche Grüße
Ihre Redaktion „Kontrovers“"
Wir wandten uns daraufhin nochmal an die Kontrovers-Redaktion, um entschieden zu widersprechen - dass dies bei den Verantwortlichen zu einem Umdenken führt, ist aber leider nicht zu erwarten.
Am 11.12.2022 fand direkt hinter unserem Ort eine Treibjagd statt. Warnhinweise oder Absperrungen waren - wie schon in den vorangegangenen Jahren - nicht vorhanden. Nachdem wir den Bürgermeister unserer Gemeinde über das absolut rücksichtslose Verhalten der beteiligten Jäger in Kenntnis gesetzt hatten, forderte dieser eine Stellungnahme der zuständigen "Kontrollbehörde" an. Erwartungsgemäß konnte man dort kein Fehlverhalten der beteiligten Jäger erkennen. Da die momentan geltenden Sicherheitsvorschriften ein derart fahrlässiges Verhalten offensichtlich erlauben, haben wir eine Petition beim Bayerischen Landtag eingereicht, mit dem Ziel, die Sicherheitsvorschriften entsprechend anzupassen. Hier nun zuerst der Petitionstext, der auch die haarsträubenden Ausführungen der zuständigen Unteren Jagdbehörde enthält:
Petition zur Einführung verpflichtender Sicherheitsvorschriften bei der Durchführung von Treibjagden
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bewegungsjagden erfreuen sich in Jägerkreisen großer Beliebtheit – gleichzeitig geht von derartigen Jagdveranstaltungen eine erhebliche Gefahr für die Bevölkerung aus: immer wieder geraten ahnungslose Spaziergänge oder Anwohner unvermittelt zwischen die Fronten. Manche kommen mit dem Schrecken davon, andere werden durch verirrte Kugeln verletzt, auch Todesfälle sind immer wieder zu beklagen. Verpflichtende Sicherheitsvorschriften gibt es kaum – die Einhaltung der wenigen existierenden Vorschriften wird kaum überprüft.
Wozu die momentane Gesetzeslage führt, möchte ich an folgendem Beispiel verdeutlichen:
Am Vormittag des 11.12.2022 fand direkt hinter unserem Dorf eine Treibjagd statt. Wie schon in den vergangenen Jahren war auch diese Treibjagd weder angekündigt, noch waren irgendwelche Absperrungen oder Warnhinweise zu sehen. Es hatte an diesem Tag zum ersten Mal geschneit, der Boden war gefroren. Ich war mit meinem Sohn gerade zu einem Spaziergang aufgebrochen, als plötzlich von mehreren Seiten schwer bewaffnete Männer auftauchten, panisch flüchtende Tiere vor sich hertrieben und auf alles schossen, was sich bewegte. Obwohl die Jäger sehen mussten, dass sich mehrere Menschen im bejagten Gebiet aufhielten – außer uns waren noch andere Spaziergänger und Radfahrer unterwegs, die mit eingezogenen Köpfen durch das völlig unübersichtliche Geschehen fuhren - wurde weiter geschossen. Die Jäger hatten sich auf beiden Seiten einer Straße positioniert und bejagten unterschiedliche Gebiete. Die eine Gruppe versuchte, Tiere in einem Waldstück zu schießen, welches direkt an die Autobahn angrenzt – die Gefahr, dass flüchtende Tiere auf die Autobahn laufen, nahm man billigend in Kauf. Die andere Gruppe hatte einen bei Kindern sehr beliebten Schlittenberg umstellt. Auf diesem Schlittenberg hatte meine 8-jährige Tochter wenige Minuten zuvor noch gespielt – dass sie zu dem Zeitpunkt, als die Jäger auftauchten, wieder zu Hause war, war reiner Zufall. Wäre sie nur fünf Minuten später aufgebrochen, wäre sie mitten in diese Treibjagd geraten, und zwar allein. Sie hätte auch nicht mehr nach Hause gehen können, weil ihr der Rückweg durch Treiber und um sich schießende Jäger abgeschnitten gewesen wäre. Wie sehr eine solche Erfahrung ein Kind traumatisieren kann, ist wohl selbsterklärend.
Normalerweise umgehe ich solche Treibjagden großräumig, allein schon aus Eigenschutz. Als mir allerdings bewusst wurde, in welche Gefahr meine Tochter beinahe geraten wäre, ging ich auf die Jäger zu und stellte sie zur Rede. Ich habe sie darauf hingewiesen, dass hier vor wenigen Minuten noch Kinder gespielt haben und wollte den für die Jagd Verantwortlichen sprechen – vor allem wollte ich wissen, warum keine Absperrungen oder Warnhinweise vorhanden waren. Außer der Aufforderung, dass ich mich „jetzt endlich schleichen“ solle und dem Hinweis, dass man schon in der Lage sei, „ein Kind von einem Hasen zu unterscheiden“, war kein Gespräch mit den anwesenden Jägern möglich. Stattdessen wurde weiter geschossen – und das, obwohl sich Unbeteiligte im bejagten Gebiet aufhielten, unter anderem mein 13-jähriger Sohn. Es wurde auf abschüssigem Gelände geschossen, es wurde geschossen, während die Jäger den Schlittenberg herunterliefen, teilweise wurden Schüsse aus dem Laufen heraus abgegeben. Nur wenige Meter von uns entfernt wurde ein Hase erschossen und ein (in seinem Bestand bedrohter) Fasan vom Himmel geholt. Und das alles auf abschüssigem Gelände ohne ausreichenden Kugelfang und bei gefrorenem Boden.
Nach dem Vorfall wandte ich mich an den Bürgermeister unserer Gemeinde, der meine Bedenken bzgl. der nicht vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen offensichtlich nachvollziehen konnte und seinerseits eine Stellungnahme der Unteren Jagdbehörde einforderte. Diese Stellungnahme liegt mittlerweile vor – und macht das Ausmaß des Problems mehr als deutlich:
Sehr geehrter Herr xxxxx, (Anmerkung: Herr xxxx ist der Bürgermeister der Gemeinde xxxxxxx)
wir haben zwischenzeitlich Rückmeldung vom Jagdpächter zur bei Ihnen gemeldeten Bewegungsjagd bei xxxxx erhalten. Wir nahmen dazu auch Kontakt mit dem Jagdpächter auf. Letztendlich wird es mangels konkreter bzw. konkret belegbarer Verstöße zu keiner weiteren Veranlassung kommen. Verstöße, z.B. im Sinne des § 20 BJagdG sind nicht nachweisbar.
Ich führe dazu kurz aus:
-laut Rückmeldung des Jagdpächters wurde die umliegende Bebauung und Straßen in die Planung der Jagd mit einbezogen und gemieden.
-unbeteiligte Dritte hätten die Jagd nicht gekreuzt.
-die Jagd sei (dies erscheint auch auf den Bildern anhand der Waffen so) auf Hasen und Fasane mit Flinten ausgeübt worden (deren Gefährdungsbereich ist deutlich geringer als bei Büchsen).
Es ist letztlich so, dass die in der Mitteilung an Sie gemachten Angaben zu vage und nicht belegbar sind um konkrete Maßnahmen einzuleiten. Ob/wer/wie ein Radfahrer durch die Jagd fuhr, ob/wie in welcher Entfernung zu Passanten, Schussrichtung, Winkel etc. ein Hase geschossen wurde, ist nicht nachvollziehbar. Auch wenn es z.B. heißt, dass durch/über einen sogenannten „Schlittenberg“ gejagt wurde, so ist dies ohne weiteres nicht zu beanstanden. Der Schlittenberg mag als solcher genutzt werden, rechtlich gesehen handelt es sich um jagdbare Fläche. Auch ist z.B.: eine Bejagung von Flächen in der Nähe von Autobahnen nicht per se verboten.
Wir haben dem Jagdpächter empfohlen Bewegungsjagden künftig deutlich kenntlich zu machen.
Wir stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
xxxxxxxx
Sachgebietsleiter
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
xxxxxxxxx
Das Schreiben der Behörde macht überdeutlich, dass die momentanen Regelungen für derartige Bewegungsjagden alles andere als ausreichend sind – und Menschen, die unvermittelt in eine Treib- oder Drückjagd geraten, kaum Möglichkeiten haben, sich gegen derartige Zustände zu wehren. Wie sollen Betroffene in einer derart unübersichtlichen Situation, in der mehrere Jäger gleichzeitig schießen, die Schusswinkel für jeden abgegebenen Schuss berechnen und diesen auch noch rechtssicher dokumentieren? Das ist schlicht und ergreifend nicht möglich – ebenso wird dem durchschnittlichen Spaziergänger der Unterschied zwischen Büchse und Flinte und dem jeweiligen Gefährdungspotential dieser Waffen nicht geläufig sein. Auch die abschließende „Empfehlung“ der Behörde an den Jagdpächter, Bewegungsjagden „künftig deutlich kenntlich zu machen“ ist nicht ausreichend – ob der Jagdpächter dieser Empfehlung nachkommt oder nicht, liegt ganz allein bei ihm. Eine Verpflichtung, dieser „Empfehlung“ nachzukommen, gibt es nicht.
Der momentane Ansatz ist daher nicht zielführend. Oberstes Ziel muss es sein, zu verhindern, dass Menschen überhaupt in eine solch gefährliche Situation geraten – um die beschriebenen unhaltbaren Zustände zu beenden, bitte ich den Bayerischen Landtag, die Gesetzeslage entsprechend zu überarbeiten und diese offensichtliche Sicherheitslücke schnellstmöglich zu schließen. Um hier für mehr Sicherheit zu sorgen, wären beispielsweise folgende Maßnahmen denkbar:
è Einführung einer Anmeldungs- und Genehmigungspflicht für Bewegungsjagden
è Zwingendes Vorhandensein eines schlüssigen und von unabhängiger Stelle überprüften Sicherheitskonzeptes
è Verpflichtung, das bejagte Gebiet großräumig abzusperren und mit deutlichen Warnhinweisen zu versehen
è Verpflichtung, Anwohner im Vorfeld einer solchen Jagd rechtzeitig zu informieren
è Verpflichtung, die Jagd unverzüglich zu unterbrechen, sobald sich unbeteiligte Dritte im Gefahrenraum befinden – eine Fortsetzung der Jagd kann erst dann möglich sein, wenn durch die Jagdausübung niemand mehr gefährdet wird
Ich möchte Sie bitten, mein Anliegen zu prüfen und die erforderlichen Schritte einzuleiten. Jede andere Veranstaltung – egal ob Demonstrationen, Sportveranstaltungen, Musik-Event – muss angemeldet und zum Teil auch genehmigt werden. Obwohl von derartigen Veranstaltungen in der Regel deutlich weniger Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen dürfte – aber ausgerechnet, wenn Schusswaffen im öffentlichen Raum zum Einsatz kommen, nimmt man es mit der Sicherheit der Bevölkerung plötzlich nicht mehr so genau? Das ist nicht vermittelbar.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Oswald
Anhang: Fotos der oben beschriebenen Jagdveranstaltung:
Erwartungsgemäß wurde unsere Petition vom Bayerischen Landtag abgelehnt - zwischenzeitlich haben wir die Petition auch beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht, wo sie zur Zeit bearbeitet wird.
Trotzdem möchten wir Ihnen die wortreichen Ausflüchte aus dem Landwirtschaftsministerium nicht vorenthalten:
Im Vorfeld der im Januar 2023 in Augsburg stattfindenden Messe haben wir uns die Oberbürgermeisterin der Stadt Augsburg gewandt und sie auf all die Probleme, die die Jagd mit sich bringt - angefangen von unsäglichem Tierleid bis hin zur Gefährdung von Menschen - hingewiesen. Wir haben in unserem Schreiben mehrere unschöne Vorfälle der letzten Zeit aufgeführt, um deutlich zu machen, dass es so nicht weitergehen kann und die Oberbürgermeisterin gebeten, darüber nachzudenken, ob eine solche Messe überhaupt noch zeitgemäß ist. Kurz darauf bekamen wir Antwort - vom Amt für Wirtschaftsförderung:
"Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 08.01.2023 an Frau Oberbürgermeisterin Weber.
Wir wurden gebeten Ihnen als für das Messewesen bei der Stadt Augsburg zuständige Fachdienststelle in Absprache mit der Messegesellschaft zu antworten.
Als einer der wichtigsten Messeplätze im süddeutschen Raum ist die Messe Augsburg ein Motor für die Wirtschaft in der Region. Messen bescheren dem Standort wichtige Einnahmen (u.a. Hotels, Gastronomie). Die Stadt Augsburg begrüßt daher alle Veranstaltungen, die am Messeplatz Augsburg stattfinden. Die Messe "Jagen und Fischen" ist eine seit vielen Jahren etablierte Veranstaltung im Kalender der Messe Augsburg und erfreut sich konstant wachsender Aussteller- und Besucherzahlen. Die Messe "Jagen und Fischen" geht auch auf Trends und Produkte aus den Bereichen Fischerei, Outdoor und Offroad ein. Dabei wird ein breites Publikum angesprochen.
Aus Sicht der Stadt Augsburg stellt das Thema „Natur-, Tier- und Artenschutz“ ein wichtige Aufgabe dar. Deshalb ist dieses Themenfeld auch fester Bestandteil des Themenrahmens der „Jagen und Fischen“. Verschiedene Vorträge, auch regionaler Initiativen, setzen sich im Rahmen der Messe mit einem verantwortungsvollen Umgang mit der Thematik auseinander.
Die Aussteller und Verbände sind im Rahmen der Messe sicher auch dazu bereit, sich vor Ort im gemeinsamen Gespräch mit Ihren Standpunkten kritisch auseinanderzusetzen. Die Dialogplattform Messe dient auch exakt dazu.
Mit freundlichen Grüßen"
Anmerkung: Wir bedanken uns beim Amt für Wirtschaftsförderung für die erfrischende Offenheit. Dass hier viel Geld im Spiel ist und dass es unter anderem auch deswegen so schwer ist, gegen die Jagd vorzugehen, war natürlich schon vorher klar. Dass eine Behörde das aber auch so offen ausspricht, erlebt man dann doch eher selten. Wen interessieren schon Tierschutz oder die Gefährdung von Menschen, so lange der Rubel rollt.....
Ein Zwergpinscher geriet am Neujahrsmorgen 2022 bei Mindelstetten in eine Totschlagfalle, die Besitzerin erstattete Anzeige. Nachdem die Ermittlungen nach einer kurzen Rückfrage bei der Unteren Jagdbehörde eingestellt worden waren, obwohl ganz offensichtlich geltende Sicherheitsvorschriften nicht beachtet worden waren, wandten wir uns an die Untere Jagdbehörde in Eichstätt und zeigten den Vorfall dort erneut an. Von dort erhielten wir folgende Auskunft:
Sehr geehrte Frau Oswald,
wir können Ihnen versichern, dass wir Ordnungswidrigkeitenanzeigen verfolgen und festgestellte Verstöße ahnden werden. Sie haben aber sicher auch Verständnis dafür, dass wir Personen, die Ihr Interesse am Ausgang eines Verfahrens gegen einen Beschuldigten bekunden, die gewünschten Auskünfte nicht erteilen können.
Mit freundlichen Grüßen
Mit dieser Auskunft wollten wir uns nicht zufriedengeben und blieben hartnäckig. Schließlich erhielten wir folgende Auskunft:
Sehr geehrte Frau Oswald,
wir werden den Jagdausübungsberechtigten zu der Ordnungswidrigkeitenanzeige der Polizeiinspektion Beilngries anhören und die begangenen Verstöße ahnden. Aktuell wird lt. Rücksprache mit dem Revierinhaber die Fallenjagd aufgrund jagdrechtlicher Bestimmungen (Muttertierschutz) auf Raubwild in dem Revier nicht ausgeübt. Wir haben vorab den Jäger auf die einschlägigen Vorschriften bei der Ausübung der Jagd mit Fallen, die es dabei zu beachten gilt, hingewiesen. Mag sein, dass der Aufstellort neben einem Feldweg nicht ideal gewählt wurde, allerdings besteht bei freilaufenden Hunden eine mögliche Verletzungsgefahr auch dann, wenn eine Falle abseits betrieben wird, ein Hundebesitzer auf seinen Vierbeiner, der sich evtl. weiter von ihm entfernt hat, aber nicht mehr einwirken kann.
Wir erlauben uns aber den Hinweis, dass Personen, die einen Fallenlehrgang abgelegt haben, die Fallenjagd – selbstverständlich unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben – in ihrem Revier tatsächlich ausüben dürfen und nicht verpflichtet sind, die Bevölkerung durch Anbringen von Hinweisschildern oder dgl. auf die ausgelegten Fallen hinzuweisen. Leider ist es in der Vergangenheit auch zu Vorfällen gekommen, dass Fallen unerlaubterweise von Unbekannten entfernt wurden.
Leider kommt es zwischen Jägern und Hundebesitzer immer wieder zu Konfliktsituationen, weshalb wir über die Gemeindeverwaltungen versucht haben, beiden Personengruppen die gesetzlichen Regelungen bei der Hundehaltung in der freien Natur darzulegen. Das Hinweisblatt haben wir Ihnen zur Kenntnisnahme im Anhang beigefügt.
Anmerkung: Die Behörde bestätigt die sowohl von der Hundebesitzerin als auch von uns angezeigten Verstöße gegen die geltenden Sicherheitsvorschriften beim Aufstellen von Fallen. Trotzdem darf dieser Jäger wohl auch in Zukunft die Fallenjagd ausüben. Obwohl er seine Unzuverlässigkeit eindrucksvoll bewiesen hat, hält man es in der Unteren Jagdbehörde für ausreichend, mit dem Jäger die Sicherheitsvorschriften noch einmal zu besprechen. Und das, obwohl dem Jäger diese Vorschriften eigentlich bekannt sein müssten: um die Fallenjagd ausüben zu dürfen, muss der Jäger einen Fallenstellerlehrgang besucht haben. Und dort wird dieses Wissen eigentlich vermittelt. Gleichzeitig vermittelt man unterschwellig, dass die Hundebesitzerin eine Teilschuld an dem Vorfall habe, da bei frei laufenden Hunden immer eine Verletzungsgefahr durch derartige Fallen bestehen würde. Nun gilt aber in diesem Gebiet keine Leinenpflicht (das wurde uns von der Gemeinde bestätigt) und der Hund befand sich jederzeit im Einwirkungsbereich seiner Besitzerin. Unter diesen Voraussetzungen dem Schreiben an uns ein Hinweisblatt für Hundebesitzer anzuhängen mit Verhaltensregeln, wie man Konflikte zwischen Jägern und Hundebesitzern vermeiden kann, ist schon dreist.
Antwortschreiben der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Pfaffenhofen auf unsere Frage, welche Einschränkungen für Landwirtschaft und Jagdausübung in Bodenbrüterschutzgebieten gelten:
"Entsprechend § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist es verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich zu stören. Mit der Wiesenbrüter-Verordnung soll u.a. durch eine naturschutzverträgliche Besucherlenkung verhindert werden, dass gegen dieses Verbot verstoßen wird, indem Wege in besonders sensiblen Bereichen, in denen es während des Brutzeitraums mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Störungen kommen würde, gesperrt werden. Dabei dürfen jedoch Eigentumsrechte bzw. eigentumsähnliche Rechte nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden. Zu Ihren konkreten Fragen:
1. Welche Regeln gelten für die
Land- und Forstwirtschaft? Gibt es Auflagen, wann die Felder bearbeitet werden dürfen? Welche Spritzmittel dürfen eingesetzt werden?
Auch wenn Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd und Fischerei von den Verboten der Verordnung ausgenommen sind, gelten dennoch für alle die gesetzlichen Vorgaben aus dem
Artenschutz in Verbindung mit der dem jeweiligen Fachbereich entsprechenden „guten fachlichen Praxis“. Wenn die Bodennutzung der Landwirte diesen Anforderungen sowie den Vorgaben aus dem Art. 3
Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) (Regelungen u.a. zu Grünlanderhalt, Beeinträchtigung von bestimmten Landschaftselementen) entspricht, liegt kein Verstoß gegen den Artenschutz vor.
Bei allen europäischen Vogelarten gilt dies allerdings nur, soweit sich der Erhaltungszustand einer Population
nicht verschlechtert. Insbesondere für den Großen Brachvogel ist die Situation mittlerweile so dramatisch, dass man von solch Verschlechterung auch bei Verlust eines einzigen Brutpaares ausgehen
muss. Das Gesetz sieht für diesen Fall vor, dass Bewirtschaftungsvorgaben auch angeordnet werden können. Um die Gräben zwischen Landwirtschaft und Naturschutz nicht weiter zu vergrößern, soll dies
vorrangig über vertragliche Vereinbarungen, z.B. mit einer Teilnahme am Vertragsnaturschutzprogramm, erreicht werden. Ein Düngeverbot ist dabei fester Bestandteil dieser Vereinbarungen. Zudem
werden von unserem Gebietsbetreuung und den Wiesenbrüterberatern in Zusammenarbeit mit den Landwirten Nester ausgesteckt und somit bei der Bewirtschaftung ausgespart. Welche Spritzmittel
grundsätzlich im Rahmen der guten fachlichen Praxis erlaubt sind, bitte ich Sie, gegebenenfalls beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu erfragen.
2. Ist die Jagdausübung während des Brutzeitraums eingeschränkt
Das Jagdrecht gilt gegenüber dem Naturschutzrecht als „lex specialis“ und ist vorrangig anzuwenden, wenn das Fachgesetz spezielle Bestimmungen, z.B. zu jagdbaren Arten, trifft. Das bedeutet im Umkehrschluss für die Wiesenbrüter, dass die Jagdausübung in bestimmten Zeiträumen oder in bestimmten Bereichen dann als unzulässig zu beurteilen ist, wenn der Fortpflanzungs- oder Bruterfolg durch die mit der Jagd einhergehenden Störungen gefährdet wird, auch hier insbesondere dann, wenn sich dadurch der Erhaltungszustand der Population verschlechtern würde. Auch für die Jagd gelten also die gesetzlichen Vorgaben aus dem Artenschutzrecht, auch wenn sie von den konkreten Verboten der Verordnung ausgenommen ist. Verdeutlicht an einem Beispiel hieße das, dass der Jäger die gesperrten Wege oder freie Flächen in Ausübung seiner Jagdtätigkeit betreten, dabei aber die Tiere nicht erheblich stören darf, außer er müsste z.B. ein angefahrenes Reh von seinen Qualen erlösen.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben, gerne stehe ich für weitere Fragen zur Verfügung."
In einem weiteren Schreiben bescheinigt das Landratsamt den Landwirten eine seit Jahren vorbildliche Zusammenarbeit mit dem Naturschutz. Da sich der gewünschte Bruterfolg dennoch nicht so recht einstellen will, muss jemand anderes Schuld sein. In den Augen des Landratsamtes sind das vor allem Hunde - auch angeleinte. Dies sei wissenschaftlich erwiesen. Den erbetenen Link zur entsprechenden Studie blieb man uns aber schuldig. Auch unsere Frage nach dem diesjährigen Bruterfolg möchte die Behörde nicht beantworten. Allerdings kündigt man schon jetzt für die nächsten Jahre eine zunehmende "Besucherlenkung", spricht "Betretungsverbote" an. Die Jagdausübung hingegen wird wohl nicht eingeschränkt werden.
"... vielen Dank für Ihre Nachricht an uns, auf die ich gerne stellvertretend antworten möchte.
Sie haben völlig recht mit Ihrer Einschätzung zur Behandlung unserer Wälder durch die staatlich beauftragten Landesforstbetriebe. Der Einzug einer hochtechnisierten Holzindustrie war der Grund für die Gründung unserer BI hier in Bayern und wenige Monate später für den bundesweiten Zusammenschluss unter dem Dach der BundesBürgerInitiative WaldSchutz(BBIWS) im Jahr 2017.
In Bayern wüten die BaySf nun bereits seit 2005. Mit ihrem Einzug in die Öffentlichen Wälder zog die Erholung für die BürgerInnen aus, wird der Wald unter dem grünen Fähnchen des Waldumbaus mit schwerstem Gerät und brachialen Methoden "verschlimmbessert", und durch die Entnahme der alten Baumveteranen - wie Sie richtig festgestellt haben - immer mehr heißgeschlagen. Doch es gibt auch eine sehr gute Entwicklung: Der bundesweite Bürgerprotest und Zusammenschluss namhafter Waldexperten und Biologen aus der Ökologie haben gemeinsam viel erreicht: Ab sofort gibt es einen alternativen ökologischen Studiengang für angehende FörsterInnen und immer mehr Medien nehmen sich des Themas "Ökologische Waldwende" an, wie ZB. ganz aktuell DER SPIEGEL und FOKUS, sehr zum Ärgernis der Landesforsten, die beharrlich weiter auf ein totes Pferd setzen, anstatt abzusteigen:
fbclid=IwAR0TeK1gyHDqy7BZpuAgZGiKvy7AvBSN_o9eyFChoF053wlHGD5Euqt0inQ
Peter Wohlleben dazu in einer aktuellen Videobotschaft: Wir starten in eine neue Waldzukunft!
https://www.facebook.com/PeterWohlleben.Autor/videos/741271670143196
Ein großer Fortschritt in die richtige Richtung ist auch die Buchneuerscheinung "DER HOLZWEG - Wald im Widerstreit der Interessen", welches bereits kurz nach dem Erscheinen am 15. Januar 21 aufgrund großer Nachfrage nachgedruckt werden musste:
Sie sehen also, es gibt sehr erfreuliche Fortschritte zu verzeichnen, es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis die Landesforsten zurückrudern müssen oder - noch wünschenswerter - aufgelöst werden. Die ökologische Waldwende ist endlich im medialen Interesse angekommen und damit im Interesse einer immer breiteren Öffentlichkeit.
Gibt es schon eine Bürgerinitiative bei Ihnen in Schwandorf, die sich für den Walderhalt einsetzt und der Sie sich anschließen könnten? Wenn nicht, gründen Sie selbst eine - dazu bedarf es keines großen Aufwandes; wenige Menschen die sich zusammentun genügen, dazu ein passender Name und die Lokalpresse informieren. Wenn Sie Hilfe benötigen, melden Sie sich bitte, damit wir Sie dabei unterstützen können.
Was Ihre völlig berechtigten Sorgen zum Thema Zunahme der Jagd in Bayerns Wäldern anbelangt, habe ich einen uns zur Seite stehenden Jäger gebeten, einige Zeilen zu schreiben. Auch er teilt Ihre Sicht auf eine sich stark veränderte Bejagung insbesondere des Rehwildes und kritisiert als moderater Vertreter seiner Zunft ebenfalls, dass die Tiere aus angeblichen Waldbaugründen inzwischen radikal überjagd werden. Eine vernünftige Jagd unter Einhaltung von ethischen Grundsätzen, also zB. kein Abschießen von Rehwild in Schonzeiten, in der Nacht mit hellen Lampen oder gar der Muttertiere im Beisein der Rehkitze, die sich dann selbst überlassen werden etc., sollte für jeden Jäger selbstverständlich sein, der etwas auf sich hält. Dass die Jagd den Waldumbau unterstützen kann, steht außer Frage, aber wenn Wald-vor-Wild verbunden ist mit vermeidbarem Tierleid oder gar dem Ziel eines "Wildfreien Waldes" anstrebt, wie es in anderen Bundesländern bereits gefordert wird, ist dies nicht mehr nachvollziehbar.
Die Verschärfung des Bundesjagdgesetzes hat in der Tat eine Aufweichung von letzten ethischen Grundsätzen in der Jagd zur Folge. So kann ein jagdunerfahrener junger Förster jetzt nachts mit marzialischer Ausrüstung in den Wald eindringen, diesen mit grellen Scheinwerferlicht ausleuchten und auf alles schießen, was rennt. In dem Gefühl, etwas Gutes für den Wald zu tun, erfolgt so manche Gräueltat, die bislang verboten war und deren Schilderungen ich Ihnen ersprare.
Hier nun einige Fakten zur aktuellen Situation zur Jagd in Deutschland bzw. Bayern von besagtem Jäger:
Wir haben in Deutschland ein Reviersystem, welches Eigenjagden ab einer Größe von ca. 80 Hektar zusammenhängender Jagdfläche und Gemeinschaftsjagdreviere ab einer Größe von 250 Hektar zusammenhängender Jagdfläche zulässt. Die jagdbare Fläche in Deutschland beträgt ca. 32 Mio. Hektar und ist in ca. 70.000 Reviere aufgeteilt.
Diese
gliedert sich in 4,0 Mio. Hektar Staatsjagden (Bund und Länder) und ca. 28,0 Mio. Hektar gemeinschaftliche Jagdbezirke und Eigenjagden. Das bedeutet, die Besitzer von jagdbarer Fläche bilden
miteinander die Jagdgenossenschaft, eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Ein einzelner Jagdpächter kann bis zu 1000 Hektar pachten. Darüber hinaus gehend, braucht es einen weiteren
jagdpachtfähigen Jäger. Jagdgenossenschaft und Jagdpächter vereinbaren unter Mitwirkung von Förstern und der „Unteren Jagdbehörde“ die Abschusszahlen auf Schalenwild für jeweils drei Jahre. Dabei
werden Geschlecht und Altersklasse festgelegt. Der Jagdausübungsberechtigte zahlt eine Jahrespacht jährlich im Voraus und darf das erlegte Wild behalten. Wild ist bis zur Erlegung herrenlos.
Wie diese Reviere bejagt werden, obliegt dem jeweiligen Pächter. Wichtig ist, dass der 3-Jahres-Abschussplan eingehalten wird. Das wird durch die untere Jagdbehörde kontrolliert und bei
„Nicht-Einhaltung“ des Abschussplans durch den Pächter, ggf. die Durchführung einer Drückjagd amtlich angeordnet!
Die 4 Mio
Hektar jagdbare Fläche der Staatsforsten verwalten sich selbst und unterliegen nicht der Unteren Jagdbehörde.
Die Staatsforsten lassen in erster Linie ihre Förster jagen, um den Verbiss an jungen Bäumen zu mindern. Sie beabsichtigen in kurzer Zeit viele neue Bäume zu
pflanzen.
Hier, wie auch im ÖJV, gilt der Grundsatz Wald vor Wild!
In den deutschen Staatsforsten werden gerne Drückjageden auf alle Schalenwildarten durchgeführt, wobei die einzelnen Sozialstrukturen der vorkommenden Wildarten nicht berücksichtigt werden.
Hier findet man durchaus Jagdschützen, die eine kapitale Trophäe mit nach Hause bringen wollen. (siehe z.B.Jagdangebote BaySF.de)
In Bayern sind es 41 Forstbetriebe mit 370 Revieren in denen neben den Förster*innen ca. 4400 private Jäger*innen im Besitz einer staatlichen Jagderlaubnis sind.
Die Angebote der BaySF sind:
Die Jagd wird in sogenannten Pirschbezirken durchgeführt. Diese Pirschbezirke weisen eine Größe von ca. 30-50 Hektar auf. Also sehr klein. Die Inhaber eines solchen Pirschbezirks sind "gezwungen" jedes Reh, was ihnen in Anblick kommt, zu erlegen. Dabei haben sie sehr hohe Abschussvorgaben. Werden diese nicht erfüllt, müssen sie zahlen.
Die Preise müssten vom örtlichen Forstamt erfragt werde.
Das Jagdjahr 2019 / 2020 zeigt 397.414 Jäger*innen in Deutschland auf. Zehn Jahre zuvor waren es 350.538, was einem Zuwachs von ca.13,3% innerhalb von 10 Jahren entspricht.
Diese Jäger sind teilweise in Jagdverbänden organisiert. So gehören dem DJV (Deutscher Jagdverband) im Jahr 2020 eine Anzahl von 253.548 Jäger*innen an.
Im Jahr 2020 sind im Bayerischen Jagdverband 45.425 Jäger*innen organisiert.
Im ÖJV sind ca. 2800 Jäger*innen an.
Von den 397.414 Jäger*innen in Deutschland sind 298.973 (75%) in Landesjagdverbänden organisiert. Also fast 100.000 (98.441) nicht! Es stellt sich die Frage, ob diese in den Staatsforsten zu suchen sind.
Nach unserem Kenntnisstand sind die Jagdverbände DJV und BJV sehr bemüht die Jagd in waidgerechter Form durchzuführen. Sicher gibt auch dort das ein oder andere „schwarze Schaf“.
Quellen:
DJV Deutscher Jagdverband Handbuch 2021
BaySF Bayerische Staatsforsten
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten und Ihnen neue Hoffnung zurückgeben.
Bleiben Sie bitte zuversichtlich,
Mit waldfreundlichen herzlichen Grüßen"
Sehr geehrter Herr Steinmeier,
ich freue mich, dass es dem Fuchs aus dem Park von Bellevue offenbar gelungen ist, Ihr Herz zu gewinnen.
Da ich mit Ihrem Aufruf die Hoffnung verbinde, dass dieser kleine Fuchs Sie dazu bringt, sich auch für das Schicksal seiner Artgenossen zu interessieren, ist mein Namensvorschlag "Hope".
Den meisten Füchsen in Deutschland geht es nämlich nicht so gut wie dem Fuchs von Bellevue.
In Deutschland werden jedes Jahr etwa 500.000 Füchse von Jägern getötet. Oft kommen dabei so grausame Jagdmethoden wie die Fallen- und die Baujagd zum Einsatz. Auch das Abrichtebnvon Jagdhunden an lebenden Füchsen ist an der Tagesordnung (Stichwort: Schlieferanlagen). Eine Schonzeit für Füchse gibt es in den meisten Bundesländern nicht. Manche Bundesländer haben eine Schonzeit, die aber nur für Elterntiere gilt. Diese wird oft damit umgangen, dass man zuerst die Fuchswelpen im Bau (übrigens völlig legal) tötet - anschließend sind die Elterntiere ja keine Eltern mehr und man kann auch diese töten.
Die Jagdlobby arbeitet hier hauptsächlich mit zwei Argumenten: Schutz des Niederwildes und Schutz des Menschen vor Krankheiten.
Beide Argumente sind nicht haltbar. Im Gegenteil.
So ist es wissenschaftlich längst erwiesen, dass die Bejagung keinen reduzierenden Einfluss auf die Fuchspopulation hat. Im Gegenteil: in Gegenden, in denen Füchse nicht bejagt werden, ist die Population stabiler und auch gesünder. In Luxemburg besteht seit mehreren Jahren ein Jagdverbot für Füchse - mit durchweg positiven Erfahrungen. Die vielfach von der Jägerschaft beschworenen Horrorszenarien sind nicht eingetreten.
Auch zwölf Jahre, nachdem Deutschland offiziell tollwutfrei erklärt wurde, schüren Jäger immer noch gerne die Angst vor der Tollwut. Noch immer sind in der freien Natur Schilder zu finden, auf denen vor der Tollwutgefahr gewarnt wird. Ebenso wird gerne Panik mit dem Fuchsbandwurm geschürt - obwohl die Gefahr, in Deutschland vom Blitz erschlagen zu werden, um ein Vielfaches höher liegt als sich mit dem Fuchsbandwurm zu infizieren. Auch die Räude, welche für den Menschen völlig ungefährlich ist, wird als Rechtfertigungsgrund für die grausame Fuchsjagd herangezogen.
Ich möchte noch kurz auf ein letztes Argument eingehen: der Schutz des Niederwildes. Füchse und andere Prädatoren werden von vielen Jägern als Beutekonkurrenten angesehen, die gnadenlos verfolgt werden müssen ("kurz halten" heißt das in der Fachsprache). Ja, ein Fuchs wird hin und wieder ein Stück Niederwild erbeuten. Am Rückgang der Niederwildbestände ist jedoch nicht der Fuchs Schuld, sondern der fehlende Lebensraum in unserer Agrarsteppe.
Füchse ernähren sich hauptsächlich von Mäusen und Aas und erfüllen so die Funktion einer "Gesundheitspolizei". Aber wir erschießen lieber den Fuchs und vergiften anschließend die Mäuse. Dass die vergifteten Mäuse dann von Hunden, Greifvögeln oder anderen Tieren aufgenommen werden, interessiert uns nicht.
Noch ein Wort zum "Schutz des Niederwildes" durch Jäger. "Schutz des Niederwildes" bedeutet, dass man für möglichst hohe Jagdstrecken sorgen möchte. Man investiert Zeit und Geld, um den Bestand an Niederwild aufzupäppeln, um anschließend möglichst viele Tiere abschießen zu können. Hege bedeutet, dass man zugunsten jagdbarer Arten in Ökosysteme eingreift, um anschließend möglichst viel Beute machen zu können. Dieses Denken ist nicht mehr zeitgemäß. In der Gesellschaft stößt die Jagd daher mittlerweile auch immer öfter auf Ablehnung.
Folgendes Beispiel hat mit Füchsen nichts zu tun, hier geht es um ein anderes Feindbild der Jägerschaft: die Katze. In einem Wald bei Augsburg hat eine Jägerin eine in einer Falle gefangene Hauskatze regelrecht hingerichtet. Das Video geht durch die sozialen Medien, es wurde mittlerweile Anzeige erstattet, die Empörung ist groß. Mehrere hunderttausend Katzen fallen jährlich Jägern zum Opfer. Meist kann man als Betroffener dagegen nichts unternehmen, da das Jagdrecht dem Jäger das Recht dazu gibt. Anders ist es anscheinend, wenn eine Katze in einer Falle gefangen wurde. Diese darf nicht einfach getötet werden, sondern muss dem Besitzer zurückgebracht werden. Also hat die Jägerin in diesem Fall gegen das Gesetz verstoßen. Ob
der Vorfall Konsequenzen für die Jägerin haben wird, bleibt abzuwarten. In den meisten Fällen werden die Ermittlungen gegen Jäger stillschweigend eingestellt. Interessant ist aber die Begründung der Jägerin für ihr Verhalten: sie wollte ihre extra zu Jagdzwecken in Massentierhaltung gezüchteten und vor kurzem ausgesetzten Fasane vor der Katze beschützen. Die Katze musste also sterben, weil die Jägerin die Fasane lieber selbst töten möchte. Das ist Niederwildschutz in Deutschland.
Vor diesem Hintergrund hoffe ich, dass der kleine Fuchs in Bellevue, wie auch immer er künftig heißen wird, dazu beiträgt, dass Sie sich mit der Not seiner Artgenossen befassen und sich dafür einsetzen, dass die unhaltbaren Zustände im Bereich der Hobbyjagd in Deutschland bald ein Ende haben. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage www.initiative-zur-eindämmung-der-hobbyjagd.
Sollten Sie sich für weitere Informationen zu diesem Thema interessieren, dürfen Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Oswald
Initiative zur Eindämmung der Hobbyjagd
Mit folgendem Schreiben wandten wir uns an die Gemeinde Fischbach. Eine Kopie des Schreibens erhielt die zuständige Jägervereinigung. Bis jetzt haben wir noch keine Antwort erhalten. Antwort erhielten wir schließlich von der Unteren Jagdbehörde.
"Sehr geehrte Damen und Herren,
uns wurde folgendes Schild gemeldet:
"Sehr geehrte Frau Oswald,
zu Ihrer unten aufgeführten E-Mail kann ich Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Abteilung/Gemeinde folgendes mitteilen:
Bei der Prüfung Ihrer E-Mail über die aufgeführte Stelle des veralteten Schildes zur Tollwutabwehr stellten wir fest, dass sich dieses direkt an der Jagdgrenze befindet. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Jagdpächter unseres Landkreises, wir dieser den angegebenen Ort aufsuchen und das Schild sichten. Grundsätzlich ist er damit einverstanden das Schild zu entfernen.
Zur Anleinpflicht für Hunde in Ihrer Gemeinde verweisen wir auf § 2 Abs. 3 der beigefügten Verordnung über das Halten von Hunden in der Gemeinde Fensterbach. Hiernach darf Hunden, bis auf Kampfhunde, 300 Meter von Wohnhäusern freier Auslauf gewährt werden. Voraussetzungen hierfür sind:
Verstöße gegen die Anleinpflicht Ihrer Gemeinde können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 € belegt werden. Unbeaufsichtigte Hunde nach Art. 56 Abs. 2 Nr. 9 Bayerischen Jagdgesetztes (BayJG) führen sogar zu einer Geldbuße von bis zu 5.000€.
Wir empfehlen Ihnen somit dringend zum Schutz Ihres Hundes, sowie der im Wald lebenden Wildtiere, Ihren Hund vor allem im und um den Wald anzuleinen!!!
In aufgestellten Fuchsfallen (gängige Jagdpraxis zur Fuchsbejagung) des Revieres können auch kleine bis mittelgroße Hunde gelangen. Auch der Köder in den aufgestellten Fuchsfallen wirkt sehr anziehend auf Hunde.
Vor allem jetzt bei bestehender Notzeit der Wildtiere mit geschlossener Schneedecke ist jede Beunruhigung des Wildes durch einen ausreißenden Hund sehr schädlich und dringlichst zu vermeiden! Stöbernde Hunde im Wald, welche nicht angeleint sind, beunruhigen das Wild sehr stark und kosten zusätzliche Reserven, welche für die Futtersuche dringend notwendig sind.
Darüber hinaus nehmen Sie bitte von Art. 42 Abs. 1 Nr. 2 des BayJG Kenntnis, wonach die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigte Person befugt ist, wildernde Hunde zu töten. Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können.
Ich hoffe Ihr Anliegen konnte hiermit bedient werden.
Mit freundlichen Grüßen"
Juli 2020
Im Juli 2020 wandten wir uns an die Partei- und Fraktionsvorsitzenden einiger der im Bundestag vertretenen Parteien (CDU, CSU, SPD, Linke, Grüne). Wir wollten wissen, was die jeweiligen Parteien tun wollen, um die Missstände im Bereich Hobbyjagd endlich zu beenden. Um zu verdeutlichen, wie machtlos man diesem System gegenübersteht, haben wir unter anderem auch unsere eigene Geschichte noch einmal erzählt. Von den vielen Politikern, die wir angeschrieben haben, haben nur drei geantwortet.
Hier die Anwort der CDU, bei der man nicht den Eindruck hat, dass man sich auch nur ansatzweise mit der Problematik befasst hat.
„… Bezüglich der angesprochenen Umstände über Jagd in der Nähe Ihres Hauses, möchten wir Sie bitten mit den örtlichen Verwaltungsbehörden Kontakt aufzunehmen. Als Bundesgeschäftsstelle der CDU sind wir für solche Dinge nicht zuständig und können uns aus der Ferne kein objektives Urteil bilden.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Sanders“
Die Antwort der SPD lautet folgendermaßen:
Die Antwort von Frau Kipping (die Linke) ist wesentlich ehrlicher und differenzierter:
Sehr geehrte Frau Oswald,
vielen Dank für Ihre Mail und das in mich gesetzte Vertrauen. Da dieses Thema
nicht zu meinem Fachgebiet gehört, habe ich mich zunächst mit den Fachreferent*innen unserer Fraktion beraten. Dies ist unsere
Position:
Ein von Ihnen beschriebenes Verhalten eines Jagdausübungsberechtigten ist inakzeptabel und muss zu einer
Anzeige führen bzw. zur Klärung mit der Unteren Jagdbehörde, der Jagdgenossenschaft, dem Bodeneigentümern oder entsprechender Strukturen auf Landesebene. Denn selbstverständlich muss bei jedem
Schusswaffengebrauch gesichert sein, dass kein anderes Lebewesen zu Schaden kommt, erst Recht kein Mensch. Das gilt vollkommen unabhängig davon, ob die Jagdausübung beruflich oder ehrenamtlich
erfolgt. Und selbstverständlich darf keine Schusswaffe in Richtung Siedlung gerichtet werden, schon gar nicht, wenn diese sich in Schussweite befindet. Genaueres regeln die jeweiligen
Landesjagdgesetze. In der Regeln gehören Häuser, Gärten und Flächen in geschlossenen Siedlungen schon per Gesetz zu den "befriedeten Bezirken", in denen die Jagd grundsätzlich ruht.
Jagdausübung ist mit einer hohen Verantwortung gegenüber der Gesellschaft verbunden, erfüllt allerdings auch eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, nachdem der
Mensch alle großen Beutegreifer aus seinem Siedlungsgebiet weitgehend verbannt hat, so dass sie ihre wichtige Funktion im Ökosystem nicht mehr oder nicht mehr ausreichend erfüllen können. Umso
wichtiger ist aber, dass die Jagdausübung nur im Rahmen dieser Funktion und mit ethischer Verantwortung erfolgt. Das ist ein ausdrückliches Gegenkonzept zur Tradition eines Jagdrechts feudaler
Eliten. Dazu gehören nicht nur ein strenges Regelwerk sondern auch eine breite gesellschaftliche Verankerung, eine gute Ausbildung und strenge Kontrolle.
Leider hat die Bundesregierung ihre Ankündigung, im Rahmen der Waldstrategie 2020 ein neues Leitbild Jagd zu entwickeln, nicht erfüllt und auch in der aktuellen
Diskussion zu einer neuen Waldstrategie scheint es keine oder wenig Bereitschaft zu geben, sich ehrlich dieser Debatte zu stellen, welche Funktion denn Jagd in der heutigen Zeit haben soll und
welches Regelwerk daraus abzuleiten ist. Als LINKE haben wir das immer wieder eingefordert und werden auch dran bleiben, damit Jagd nicht nur niemanden gefährdet, sondern nach ethisch vertretbaren
Regeln erfolgt.
Freundliche Grüße
Katja Kipping“
Keine Antwort erhielten wir von der CSU und den Grünen.
Unter der Rubrik "Aktuelles" berichteten wir bereits mehrmals über den Fund dieser illegalen Habichtfalle. Obwohl es einen Augenzeugen gibt, wurde das Verfahren nun von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Beim Lesen der Begründung kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass alles unternommen wurde, um die Aussage des Augenzeugen möglichst unglaubwürdig oder zumindest ungenau wirken zu lassen, während man die völlig unrealistischen und konstruiert wirkenden Ausflüchte des Beschuldigten für bare Münze nimmt. Was hätte der Zeuge tun sollen? Näher herangehen und sich somit der zu erwartenden Aggression der beiden Beschuldigten aussetzen? Die Männer festhalten, bis die Polizei vor Ort ist? Nein, der Zeuge hat sich in dieser Situation völlig richtig verhalten. Die Indizien sprechen eindeutig gegen den Beschuldigten. Die Einstellung des Verfahrens ist nicht nachvollziehbar.
Die vollständige Begründung der Staatsanwaltschaft können Sie hier nachlesen:
Oktober 2020
Eine junge Frau geriet beim Joggen in Gefahr, weil ein Jäger in ihrer unmittelbaren Nähe auf Wild schoß. Die Frau hat versucht, den Fall so gut es ging zu rekonstruieren. Dabei erhärtete sich ihr Verdacht, dass die Schussabgabe ebenerdig (wohl aus dem Auto heraus) erfolgt sein musste. Das folgende Schreiben und die Fotos liegen sowohl dem zuständigen Ordnungsamt, der Polizei und der zuständigen Staatsanwaltschaft vor. Eine Antwort steht noch aus.
"Vorfall vom 30.09.2020 Anglersee
März 2020
Im März 2020 fanden in Bayern Landtagswahlen statt. Im Landkreis Pfaffenhofen waren Wahlplakate der Grünen zu finden, auf denen eine Eule abgebildet war. Darunter der Schriftzug „Ich will leben.“ Da im Landkreis Pfaffenhofen auch eine Grüne Landratskandidatin ins Rennen ging, wandten wir uns direkt an diese und versuchten herauszufinden, welche konkreten Maßnahmen zum Schutz der Eule denn geplant seien und ob sich die Grünen auch für den Schutz anderer Wildtierarten zuständig fühlten. Wir wollten wissen, wie die Position der Grünen etwa zur Fuchsjagd, zur Krähenjagd und zum Haustierabschuss ist. Außerdem wollten wir wissen, ob unter grüner Führung die zuständigen Kontrollbehörden dazu angehalten würden, die Einhaltung von Vorschriften verstärkt zu überprüfen und Beschwerden von Bürgern in angemessenem Umfang nachzugehen.
Eine Antwort haben wir nicht erhalten.
Falls Sie zufällig noch eines irgendwo sehen sollten, dann bitte direkt an mich melden..."
Wir bedanken uns bei der Gemeinde für die Entfernung der Schilder. Viele Jäger warnen ja immer noch gerne vor der Tollwut - zumindest in Jetzendorf müssen sie sich nun neue Rechtfertigungsgründe suchen.
Folgende Anfrage richteten wir an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Ein schönes Beispiel, wie Behörden wortreich versuchen, die vorhandenen Sicherheitslücken in der Jagdgesetzgebung zu beschönigen.
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mich heute mit ein paar Fragen bezüglich der Jagdgesetzgebung an Sie
wenden.
Frage 1: Immer wieder kommt es vor (auch wir sind persönlich davon betroffen),
dass Jäger ihre Hochsitze/Kanzeln in unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern aufstellen.
Oft sind die Hochsitze so aufgestellt, dass eindeutig eine Schussrichtung Richtung
Wohnbebauung gegeben ist. Hierzu meine Frage: gibt es einen Mindestabstand zur
Wohnbebauung, den der Jäger einhalten muss? Ist es zulässig, Richtung Wohnbebauung
zu schießen?
Frage 2: Viele Hochsitze werden direkt neben viel befahrenen Straßen aufgestellt.
Auch Hochsitze, bei denen eine Schussabgabe nur über eine unübersichtliche, viel
befahrene Straße möglich ist, habe ich schon gesehen. Welche Vorschriften gibt es
hier? Darf über eine Straße geschossen werden? Mindestabstand?
Für die Beantwortung meiner Fragen möchte ich mich schon jetzt recht herzlich
bedanken.
Auf unsere Anfrage erhielten wir folgende Antwort:
..."Bei der Ausübung der Jagd muss die erforderliche Sicherheit insbesondere dadurch sichergestellt sein, dass gemäß § 3 Abs. 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG) das Jagdrecht nur in
Jagdbezirken ausgeübt werden darf. In befriedeten Bezirken, dazu gehören u. a. Hofräume und umfriedete Hausgärten, ruht die Jagd (§ 6 BJagdG).
Darüber hinaus verbietet § 20 Abs. 1 BJagdG die Jagd ausdrücklich an den Orten, an denen sie nach den Umständen des Einzelfalls (also konkret, nicht abstrakt) gefährlich ist, d.h. die öffentliche
Sicherheit und Ordnung stören oder gar Menschenleben gefährden würde. Demzufolge ist bei der Jagdausübung in der Nähe von Wohngebieten sicherzustellen, dass Menschen nicht gefährdet werden.
Der Jäger darf beispielsweise auf einem öffentlichen Weg zwar einen Schuss abgeben, jedoch nur, sofern jede Gefährdung von Leben oder Eigentum Dritter ausgeschlossen ist. Die Jagdverantwortlichen
müssen im Einzelfall die gebotenen Vorkehrungen treffen, um die Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht bezüglich möglicher Gefahren für den Straßenverkehr sachgerecht zu erfüllen und Dritte vor
Schäden zu bewahren.
Die Anforderungen an die danach notwendige Sorgfalt bei der Jagdausübung sind in der Vergangenheit durch zahlreiche Gerichtsurteile näher konkretisiert worden. Nach der Rechtsprechung ist davon
auszugehen, dass jeder Gebrauch von Schusswaffen auf Jagden dem Schützen ein besonderes Maß an Vorsicht auferlegt. Bei der großen Gefahr, die der Schusswaffengebrauch in der Nähe von Menschen mit
sich bringt, ist an die vom Schützen zu beachtende Sorgfalt ein strenger Maßstab anzulegen. Er hat sich vor Abgabe des Schusses zu vergewissern, dass in der Schussrichtung keine Menschen sind. Ist
ihm insoweit eine sichere Beobachtung nicht möglich, so muss der Schuss unterbleiben. Schon der Umstand, dass ein Gelände, in dem Jagden stattfinden, nicht vom allgemeinen Verkehr abgegrenzt werden
kann, und dass es deshalb immer wieder vorkommt, dass nicht an der Jagd beteiligte Personen in die Nähe der Jäger gelangen, macht es dem Schützen zur Pflicht, ständig sein mögliches Schussfeld darauf
zu überprüfen, ob sich Personen nähern.
Diese Grundsätze haben zudem in den Jagd-Unfallverhütungsvorschriften der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (UVV Jagd, PDF-Datei) ihren Niederschlag
gefunden, durch die der o.g. Sorgfaltsmaßstab ebenfalls konkretisiert wird.
Es obliegt den Jagdbehörden der Länder, die Einhaltung jagdrechtlicher Vorschriften zu überwachen.
Sie können sich mit weiteren Fragen auch direkt an die in Ihrem Landkreis für das Jagdrecht zuständige Behörde wenden, die beim Landratsamt Pfaffenhofen angesiedelt ist.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnten.
Mit freundlichen Grüßen"
Daraufhin haben wir nochmal genauer nachgefragt:
..."vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
Leider beantwortet diese meine Fragen nicht. Oder vielleicht doch.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, darf ein Jäger also auch in Richtung Wohnhaus schießen, sofern er sicherstellt, dass niemand gefährdet wird. Solange nichts passiert, handelt es sich also um eine abstrakte Gefahr. Erst wenn ich das Einschussloch im Wohnzimmer habe, handelt es sich also um eine konkrete Gefahr? Habe ich Sie richtig verstanden, dass es keinen Mindestabstand zur Wohnbebauung gibt, den der Jäger einhalten muss? Außerdem schreiben Sie, dass sich der Jäger vor jedem Schuss davon überzeugen muss, dass sich keine Menschen in der Schussrichtung aufhalten. Genau davon muss er aber doch grundsätzlich ausgehen, wenn er Richtung Wohnbebauung schießt.
Das gleiche gilt also auch für den Straßenverkehr? Solange nichts passiert, darf der Jäger auch quer über Bundesstraßen schießen. Wenn etwas passiert, zahlt es die Versicherung des Jägers?
Ich kann nicht glauben, dass es in einem Land, in dem sonst alles bis ins kleinste Detail geregelt ist, ausgerechnet beim Schusswaffengebrauch solche Sicherheitslücken geben kann.
Eine Nachfrage beim Landratsamt Pfaffenhofen ist übrigens sinnlos, da man auch hier argumentiert, dass die Jagd neben unserem Grundstück sicher sein muss, denn wenn sie es nicht wäre, dürfte auch nicht gejagt werden.
Ich würde Sie bitten, mir nochmal kurz zu bestätigen, ob ich Ihre Ausführungen richtig verstanden habe.
Mit freundlichen Grüßen"
Abschließend äußerte sich die Behörde folgendermaßen:
..."Es ist richtig, dass es
keinen festgelegtes Maß als Sicherheitsabstand gibt.
Schießen darf man erst, wenn man sich vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird. Dass bei jeder Schussabgabe die
Gefährdung von Menschen oder Beschädigung von Sachen ausgeschlossen sein muss, folgt aus § 20 Abs. 1 BJG sowie aus § 3 der Unfallverhütungsvorschriften Jagd (VSG 4.4) Wer als Jäger gegen diese
strengen Grundsätze verstößt, läuft Gefahr, sich der unsachgemäßen Waffenhandhabung auszusetzen. Außerdem muss er sich vor Abgabe des Schusses vergewissern, ob ein natürlicher Kugelfang
(Geländeform vorgegeben oder von einem erhöhten Ansitz aus) vorhanden ist. Um das zu gewährleisten, gibt es
die Hochsitze. Denn aus vier Meter Höhe geht der Schuss schräg nach unten.
Ein Schuss auf eine Straße ohne Kugelfang kann nie als "sicher" angesehen werden. So hat
es auch das Landgericht Amberg entschieden. Hier ein Beispiel aus der Praxis: https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-nittenau-jagdunfall-urteil-1.4538181.
Wie meine Kollegin Ihnen bereits geschrieben hat, darf in Deutschland ausschließlich in ausgewiesenen Gebieten (Jagdbezirken) gejagt werden. Das regelt das Bundesjagdgesetz. Wie groß diese Bezirke
sind, legen Bund und Länder fest. Bei Gebieten in Privatbesitz entscheidet der Grundstückseigentümer, ob gejagt werden darf.
Sollten Sie dennoch persönliche Bedenken in Ihrem speziellen Einzelfall haben, steht Ihnen die örtliche Jägerschaft sicher zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Auf den Internetseiten der Jagdverbände finden Sie weitere Informationen rund um die Jagd.
Wir hoffen, dass wir Ihnen hiermit abschließend helfen konnten.
Mit freundlichen Grüßen"
Diese Antwort erhielt eine Autofahrerin, die sich gewundert hatte, warum bei einer Treibjagd in unmittelbarer Nähe zu einer Straße mit erlaubter Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h keine Warnschilder zu finden waren und die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für die Dauer der Jagd nicht herabgesetzt worden war. Die Antwort der Unteren Jagdbehörde in Aichach zeigt einmal mehr, dass Jagd so gut wie nicht kontrolliert wird. Warum Treibjagden angemeldet werden müssen, Entenjagden hingegen nicht, ist kaum nachvollziehbar. Offensichtlich geht man davon aus, dass bei Entenjagden die Gefahr von Wildunfällen nicht gegeben ist. Auf die Idee, dass auch bei einer Entenjagd andere Tiere aufgeschreckt werden könnten, kommt man offensichtlich nicht.
„Sehr geehrte Frau xxx,
wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 08.12.2019. Nach unseren Recherchen habe es sich am 07.12.2019 um eine Entenjagd gehandelt.
Derartige Jagden müssen bei der unteren Jagdbehörde nicht angezeigt werden.
Folge dessen erfolgt auch keine behördliche Kontrolle.
Der Jagdleiter hat eigenverantwortlich Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten und die Straßenverkehrsverordnung zu beachten, um seinen privatrechtlichen Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Mit freundlichen Grüßen“
Dieses (neu aufgestellte) Schild wurde am 23.3.2019 fotografiert. Da in der Brut- und Setzzeit (1.3.-15.6) das Aufstellen von Fallen verboten ist, und sich das Schild und somit auch die Fallen direkt neben einem beliebten Spazierweg befinden, haben wir uns an die zuständige Behörde gewandt:
"...wir wurden jetzt von mehreren Seiten darauf aufmerksam gemacht, dass sich kurz hinter Geisenfeld ein Schild befindet, auf dem vor Fallen gewarnt wird und Spaziergänger aufgefordert werden, ihre Hunde anzuleinen. Das Schild befindet sich kurz hinter Geisenfeld (zwischen Geisenfeld und Parleiten). Es steht unmittelbar neben einem beliebten Spazierweg, auch das nächste Wohngebiet ist nicht weit.
Grundsätzlich sehen wir darin einen Verstoß gegen § 22(4) Bundesjagdgesetz: "In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständigwerden der Jungtiere, die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden".
Laut unseren Informationen ist das Aufstellen von Fallen während der Brut- und Setzzeit in Bayern zwischen dem 1. März und dem 15. Juni eines Jahres grundsätzlich nicht erlaubt.
Es ist während der Setzzeit nicht auszuschließen, dass mit der Falle ein für die Aufzucht von Jungtieren notwendiges Elterntier gefangen und somit gemäß §1 (5) Bundesjagdgesetz bejagt wird.
Gemäß §1 (5) Bundesjagdgesetz "erstreckt sich die Jagdausübung auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild." Die Jagdausübung liegt auch vor, wenn man eine Lebendfalle einsetzt und sie täglich mehrfach kontrolliert und "Fehlfänge" anschließend wieder in die Freiheit entlässt.
Somit ist unserer Ansicht nach die Fallenjagd zumindest bis zum 15. Juni rechtlich nicht gedeckt.
Des weiteren sollte geklärt werden, um welche Art von Fallen es sich handelt (Lebendfallen, Totschlagfallen),und ob hier auch eine Verletzungsgefahr für Menschen (z.B. spielende Kinder) gegeben ist. Grundsätzlich sollte man sich wohl auch überlegen, ob Fallenjagd zwischen einem viel genutzten Spazierweg und einem Wohngebiet sinnvoll ist, zumal auch nicht ersichtlich wird, welche Bereiche man gefahrlos betreten kann und in welchen Bereichen man damit rechnen muss, in eine Falle zu geraten.
Wir möchten Sie daher bitten, sich um die Angelegenheit zu kümmern."
Eine Antwort der Behörde haben wir bis heute nicht erhalten.
Nachdem wir uns außerdem an die Obere Jagdbehörde gewandt haben, erhielten wir von dort am 11.4. folgende Antwort:
..Ihrer Bitte um Überprüfung sind wir nachgekommen und äußern uns unter Einbeziehung der Stel"lungnahme des Landratsamtes zum Vorgang wie folgt:
Das Lan.dratsamt führte bereits in der KW 14 einen Ortstermin auf der von Ihnen beschriebenen Fläche durch. Hier konnten keine Fallen festgestellt werden. Am 09.04.2019 fand ein erneuter Begang der Fläche durch das Landratsamt statt. Hier wurden zwei Schilder mit der Aufschrift „Fallenjagd Hunde bitte anleinen!“ festgestellt. Auch bei diesem Begang konnten keine Fallen festgestellt werden.
Nach glaubhafter Aussage des Revierpächters wurde die Fallenjagd mit Lebendfallen auf Raubwild bereits vor dem 01.März zurückgenommen. Der Revierpächter gab glaubhaft an, dass vergessen worden sei die Schilder zu demontieren. Eine Demontage soll am gestrigen Abend (10.04.2019) erfolgt sein.
Das Landratsamts wies den Revierpächter auf die Notwendigkeit der Demontage der Schilder, insbesondere um eine Verunsicherung der Spaziergänger und Hundehalter zu vermeiden, hin..."
Dass es nötig ist, in einem so eindeutigen Fall die Obere Jagdbehörde einzuschalten, ist ärgerlich. Allerdings wird dadurch einmal mehr die enge Vernetzung der örtlichen Jägerschaft mit den Behörden deutlich. Es ist absolut unerklärlich, warum erst am 9.4. (also nachdem sich die Obere Jagdbehörde eingeschaltet hatte), die Schilder entdeckt wurden. Bei der Begehung in KW 14 sind diese wohl niemandem aufgefallen, bzw. haben niemanden gestört.
Wir hatten uns in dieser Angelegenheit auch an die Grünen in Pfaffenhofen mit der Bitte um Unterstützung gewandt:
Sehr geehrte Frau Oswald,
„….
Bezüglich des Themas werde
ich mich in den kommenden Tagen mit einem
befreundeten Jäger austauschen, um herauszufinden, was es mit dem Thema auf
sich hat. Wenn ich Genaueres weiß, werde ich mich bei Ihnen melden.
Mit freundlichen Grüßen ….“
Wir haben uns daraufhin noch einmal mit folgendem Schreiben an die Grünen in Pfaffenhofen gewandt:
"Sehr geehrte Fau xxx,
vielen Dank für Ihre Antwort - auch wenn sich die Angelegenheit (zumindest in diesem Fall) bereits erledigt hat. Nachdem sich die Obere Jagdbehörde, der Bürgermeister der Stadt Geisenfeld und der Bund Naturschutz in Pfaffenhofen in die Sache eingeschaltet haben, wurden die Fallen umgehend entfernt.
Grundsätzlich freue ich mich aber natürlich, dass Sie sich des Themas annehmen wollen. Im Bereich "Hobbyjagd" gäbe es sehr viele Dinge zu verbessern und ich würde mich sehr freuen, wenn wir hier ins Gespräch kommen würden.
Daher hoffe ich, dass Sie sich Ihre Informationen nicht nur von einem "befreundeten Jäger" holen. Denn mit Ihrer Ankündigung, die Angelegenheit durch diesen "befreundeten Jäger" prüfen zu lassen, wird wieder einmal der Eindruck erweckt, dass die Jäger mit ihren guten Kontakten zur Politik jederzeit Gehör finden, während Menschen, denen diese Kontakte fehlen, nicht gehört werden - auch das ist ein großer Kritikpunkt unserer Initiative.
Immer mehr Menschen sehen die Hobbyjagd kritisch und engagieren sich in den verschiedensten Organisationen gegen die momentane Situation. Dass den Jägern das nicht gefällt und sie daher durch massive Lobbyarbeit versuchen, Einfluss auf die Politik auszuüben, ist durchaus nachvollziehbar. Allerdings sollten sich Politiker meiner Ansicht nach schon die Mühe machen, sich selbst ein Bild von der Situation zu machen und sich auch die Argumente der Gegenseite anhören.“
.
Eine Antwort auf dieses Schreiben haben wir nicht erhalten.
Ein schönes Beispiel, wie Behörden mit unliebsamen Jagdkritikern umgehen, zeigt folgender Fall:
Ein Ehepaar findet beim Spaziergang verstümmelte Tiere.
Das Ehepaar wendet sich an das zuständigen Veterinäramt, um überprüfen zu lassen, ob hier möglicherweise ein Verstoß gegen das Seuchenschutzgesetz vorliegt. Dort verspricht man, sich um die Angelegenheit zu kümmern.
Vom zuständigen Amt hört das Ehepaar nichts mehr. Dafür flattert ein paar Tage später ein Einschreiben vom Jagdpächter ins Haus, in welchem ein „Allgemeines Betretungsverbot“ ausgesprochen wird:
„… auch im Namen von H. XXX und H. YYY erteile ich Ihnen und auch Ihrer Frau hiermit ein generelles Betretungsverbot sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen sowie aller anderen privaten Flächen in Löhrstorff, Seekamp, Seekamp-Bergmühle und Neuklaustorf. Dieses Verbot schließt ausdrücklich private Hofstellen, private Feldwege, Campingplatzflächen und Zuwegungen ……. sowie den privaten Wanderweg am Großenbroder Binnensee mit ein. Sollten Sie sich nicht daran halten, werde wir anwaltliche Schritte gegen Sie veranlassen ….“
Es lohnt sich übrigens, das Gebiet, für welches das Betretungsverbot gelten soll, einmal auf der Karte anzuschauen.
Es gibt in Deutschland ein allgemeines Betretungsrecht in der freien Natur. Dieses Betretungsrecht schließt ausdrücklich private Wander(wege) und landwirtschaftliche Nutzflächen mit ein – Einschränkungen und Ausnahmen sind gesetzlich geregelt. Keinesfalls kann ein Jagdpächter ein derartiges Betretungsverbot aussprechen. Da im Schreiben der Jäger kein Grund für das Betretungsverbot genannt wird, ist wohl davon auszugehen, dass man sich hier nur unliebsame Jagdkritiker vom Leib halten will. Aus Jägersicht durchausfall verständlich, mit geltendem Recht aber nicht vereinbar.
Unsere Organisation hat sich mittlerweile an das zuständige Veterinäramt und das Ordnungsamt (zuständig für die Jagd) gewandt.
Bis jetzt haben weder wir noch das betroffene Ehepaar eine Antwort der Behörden erhalten.
So ist nach wie vor ungeklärt, ob hier ein Verstoß gegen das Seuchenschutzgesetz vorliegt. Ebenso offen ist die Frage, wie die persönlichen Daten des Ehepaars in die Hände der Jäger geraten sind. Man hätte den Vorwürfen durchaus nachgehen können, ohne Namen zu nennen. Auch das Ordnungsamt sieht offensichtlich keine Veranlassung, in irgendeiner Art und Weise Stellung zu beziehen.
Mittlerweile haben wir wenigstens eine Antwort des zuständigen Veterinäramts erhalten:
"...Da ich grundsätzlich nicht befugt bin, unbeteiligten Dritten gegenüber Informationen zu hier geführten Verfahren zu erteilen, bitte ich um Verständnis, wenn ich meine Auskünfte Ihnen gegenüber auf die nachfolgenden Fakten beschränke:
1. Entgegen Ihrer Vermutung ist meine Behörde in der von Ihnen erwähnten Angelegenheit sehr wohl tätig geworden. Eine unrechtmäßige Weitergabe von Daten hat dabei zu keinem Zeitpunkt stattgefunden.
2. Sofern Wildtiere nicht in Verdacht stehen, Träger einer übertragbaren Krankheit zu sein, ist deren Verbleib in der Natur durch den Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen. Ein Verpflichtung zu deren Entsorgung besteht dem gegenüber nicht. Somit liegt in einem solchen Fall auch kein Verstoß gegen tierseuchenrechtliche Vorschriften vor.
3. Bei dem von Ihnen genannten Betretungsverbot handelt es sich um eine privatrechtliche Auseinandersetzung. Eine „Rücknahme“ dieses Verbotes oder sonstige Einflussnahme durch den Kreis Ostholstein ist aus rein rechtlichen Gründen überhaupt nicht möglich..."
Ich möchte hierzu noch anmerken, dass die betroffene Familie noch immer keine Antwort von den Behörden erhalten hat. Über den Inhalt des Schreibens darf sich jeder gerne seine eigenen Gedanken machen. Da die Behörde die Daten der betroffenen Familie wohl nicht an die Jäger weitergegeben hat, müssen die Jäger wohl über telepathische Fähigkeiten verfügen. Anders ist das Schreiben, in dem das Betretungsverbot ausgesprochen wird, nicht zu erklären. Auch wird deutlich, dass die Familie seitens der Behörde keine Unterstützung erwarten darf.
Abgesehen davon gibt es durchaus Vorschriften, die das Ausbringen von Kadaverteilen regeln. So sollte das Anlocken von Füchsen grundsätzlich in sogenannten Luderrohren geschehen, die für andere Wildtiere nicht zugänglich sind, da offene Luderanlagen die Ausbreitung von Seuchen fördern. Gerade in Zeiten der Schweinepest eine durchaus sinnvolle Regelung. Ob es sich in diesem speziellen Fall um einen Rechtsverstoß handelt oder nicht, kann von hier aus nicht nachvollzogen werden. Allerdings haben Bürger, die einen solchen Vorfall melden, das Recht darauf, dass den Vorwürfen nachgegangen wird und dass sie über das Ergebnis informiert werden. Die zuständige Behörde sieht das aber offensichtlich anders.
Hier möchte ich unsere eigenen Erfahrungen mit den Behörden schildern:
Wir leben seit dem Jahr 2010 in einem Haus in Alleinlage und grenzen somit unmittelbar an ein Jagdgebiet. Anfangs stand ein Hochsitz in der Nähe unseres Grundstücks, der jedoch kaum benutzt wurde. Außerdem sind wir zu diesem Zeitpunkt noch davon ausgegangen, dass für die Jagdausübung so nahe neben Wohnhäusern bestimmt strenge Auflagen zu erfüllen wären. Dass dem nicht so ist, sollten wir bald herausfinden. Im Jahr 2014 wurde ein zweiter fest installierter Hochsitz keine 100 m von unserem Haus entfernt aufgestellt, kurz darauf folgte ein dritter, dieses Mal mit Schussrichtung Richtung Wohnbebauung. Daraufhin wandten wir uns an die Behörden.
Unser erstes Schreiben ging an den Landrat, von dem wir wissen wollten, wer denn dafür haftet, wenn durch die Jagdausübung unmittelbar neben Wohnhäusern jemand verletzt wird und wie die gesundheitliche Eignung des Jägers und dessen Fähigkeiten im Umgang mit der Waffe überprüft wird.
Hier die Antwort in Auszügen (Schreiben vom 11.4.2014):
„…. Ihre Bedenken hinsichtlich der Sicherheit Ihrer Kinder sind verständlich. Soweit es uns möglich ist, beantworten wir Ihre Fragen wie folgt…“
„…. Danach ist der Jagdschein bei Personen zu versagen, die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (fünfhunderttausend Euro für Personenschäden und fünfzigtausend Euro für Sachschäden) nachweisen.
Hinsichtlich der gesundheitlichen Konstitution eines Jägers wird aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Stelle Auskunft erteilen dürfen. Der ordnungsgemäße Umgang mit der Schusswaffe wird durch den Besitz des Jagdscheins impliziert. Die Verwendung eines Nachtsichtgerätes ist nicht gestattet.“ …..
„Zu Ihrer Beruhigung darf ich Sie abschließend noch auf §20 Abs.1 BJagdG hinweisen, wonach an Orten, an denen die Jagd die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit stören oder das Leben von Menschen gefährden würden, nicht gejagt werden darf.“
Fazit: Obwohl weder eine Gesundheitsprüfung noch ein Schießnachweis erfolgt, sondern die entsprechende Befähigung bei einem Jagdscheininhaber einfach vorausgesetzt wird, ist die Jagdausübung neben unserem Wohnhaus sicher, denn wenn sie nicht sicher wäre, dürfte ja auch nicht gejagt werden. Und sollte sich die Jagdausübung im Nachhinein als doch nicht so sicher herausstellen, dann muss der Jäger halt für den Schaden aufkommen.
Nachdem wir bei den Behörden alleine nicht mehr weiterkamen, sahen wir uns gezwungen, einen Anwalt einzuschalten. Diesem gelang es immerhin mit einigem Aufwand, die Name und Adresse des Jagdpächters in Erfahrung zu bringen. Ansonsten blieben die Behörden bei ihrem Kurs. Hier ein Auszug aus einem Schreiben der zuständigen Behörde an unsere Anwältin (vom 14.5.2014):
“… Für eine konkrete Gefahrenlage, wie Sie sie darstellen, gibt es nach unserem Dafürhalten, auch nach Einschätzung des Kreisjagdberaters, keine anderweitigen Erkenntnisse.
Bezugnehmend auf Ihre Anfrage nach Namen und Anschriften der Revierpächter bitten wir noch um Mitteilung, zu welchem konkreten Zweck diese Daten benötigt werden….“
“….Einschlägig ist hier insbesondere der §20 BJagdG, wonach an Orten, an denen die Jagd nach den Umständen des einzelnen Falles die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit stören oder das Leben von Menschen gefährden würden, nicht gejagt werden darf. Es hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab, ob das Verbot greift. Um welche Orte es sich dabei von Fall zu Fall handelt, kann nur von Fall zu Fall aus der Gesamtheit der räumlichen und zeitlichen Umstände entschieden werden. Diese Einschätzung obliegt jeweils dem Jäger, der hierfür bei tatsächlichen Verstößen auch verantwortlich gemacht werden kann. Sicherheitsrechtliche Anordnungen der Unteren Jagdbehörde sind daher aufgrund der geltenden Gesetzeslange entbehrlich. Auch weisen wir darauf hin, dass eine Haftung des Landratsamtes wegen des konkreten Handelns eines Jagdausübungsberechtigten ausscheidet…“
Fazit: Auch hier wird wieder argumentiert, dass die Jagd in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung sicher sein muss, weil sie ansonsten ja verboten wäre. Ob an einem bestimmten Ort die Sicherheit bei der Jagdausübung gewährleistet ist, entscheidet der zuständige Jäger. Kontrollen durch die Behörden finden offensichtlich nicht statt. Und bei einer Fehleinschätzung haftet der Jäger, die Behörde ist fein raus. Dass der Kreisjagdberater die Einschätzung des Revierpächters teilt, verwundert nicht, wenn man weiß, dass es sich hierbei ebenfalls um einen passionierten Jäger handelt. Dieser sieht meiner Einschätzung nach seine Aufgabe wohl hauptsächlich darin, die Interessen der Jäger zu schützen. Interessant auch die Tatsache, wie sich die Behörde schützend vor die Jäger stellt und dafür sorgt, dass ein erneutes Schreiben eines Rechtsanwalts (mit den dazugehörigen Kosten) nötig wird, um an die Adressen der Jäger zu kommen. Der Aufwand war übrigens umsonst, da die Revierpächter auf die Schreiben des Anwalts nicht reagiert haben, so dass davon auszugehen ist, dass von dieser Seite von vornherein keine Bereitschaft vorhanden war, hier einen Kompromiss zu finden.
Schließlich wurde ein fest installierter Hochsitz wieder abgebaut, die anderen beiden stehen heute noch. Auch ein ärztliches Attest, welches bescheinigt, dass vor allem die Kinder unter der Situation leiden, brachte weder die Jäger noch die Behörden zum Einlenken. Dass wir seit einiger Zeit keine Schüsse mehr gehört haben, ist allerdings nicht unbedingt ein Grund zur Freude: offenbar ist es den Jägern mittlerweile erlaubt, Schalldämpfer zu benutzen. Die Sicherheit wird dadurch zwar nicht erhöht, allerdings erspart man sich so Auseinandersetzungen mit kritischen Anwohnern.
Wir haben uns in dieser Angelegenheit auch an unseren Bürgermeister gewandt, der sich von der Situation bei uns zu Hause selbst ein Bild machen konnte. Der Bürgermeister hat uns versichert, dass er unsere Bedenken sehr gut nachvollziehen kann. Er hat verspochen, sich um eine Einigung mit den Jägern zu bemühen - seitdem haben wir nichts mehr von ihm gehört. Nachfragen unsererseits blieben unbeantwortet.
Nach den Auseinandersetzungen in den Jahren 2014/2015 und nach Gründung unserer Bürgerinitiative wurde es für kurze Zeit etwas ruhiger.
Bis der Terror im Jahr 2017 wieder von vorne begann. Dieses Mal wurde ein mobiler Hochsitz am Rand des an unser Grundstück angrenzenden Maisfelds aufgestellt. Eine mögliche Schussrichtung: unser Wohnhaus. Wieder haben wir uns an die Behörden gewandt.
Hier Auszüge aus der dem Antwortschreiben vom 19.10.2017:
„Auf Ihr Mail hin nahm die Untere Jagdbehörde Kontakt mit dem Jagdpächter auf, und wies ihn explizit auf die Rechtslage des § 20 BJagdG und den Inhalt Ihres Schreibens hin. Ein tatsächlicher Verstoß gegen diese Rechtslage konnte nicht festgestellt werden. Auch war dem Jäger diese bewusst.
Dass ein Jägerstand in der Nähe eines Wohngebietes steht, und unter anderem eine Öffnung hin zur Bebauung aufweist, stellt keinen Rechtsverstoß dar. Auch die Jagd vom vorhandenen Jägerstand aus ist grundsätzlich kein Verstoß gegen § 20 BJagdG. Dass durch die konkrete Ausübung der Jagd die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit nicht gestört werden, und das Leben von Menschen nicht gefährdet sein darf, bleibt unbestritten.
Jedoch hat die Untere Jagdbehörde keine Rechtsgrundlage und keinen Bedarf, den von Ihnen monierten Stand beseitigen zu lassen oder anderweitig gegen den Jagdpächter vorzugehen.
Die in Ihrer Mail von 25.09.2017 angesprochene schriftliche Gewährleistung des Jagdpächters „dass nicht in Richtung Wohngebiet geschossen wird“ beabsichtigen wir ebenfalls nicht einzufordern, da es auch hierfür weder Bedarf noch Rechtsgrundlage gibt. Es steht Ihnen frei sich direkt an den Jagdpächter zu wenden.
In der öffentlichen Verwaltung ist es nicht üblich, von Bürgern nach Belieben schriftliche Bestätigungen einzufordern, dass sie sich an die geltenden Gesetze (wie z.B. auch Tempobeschränkungen in Ortschaften o.Ä.) halten werden….“
Wieder stellt sich die Behörde ganz klar hinter den Jäger und sieht keinen Handlungsbedarf. Trotzdem wurde der mobile Jägerstand zwei Tage später entfernt.
Ziemlich genau ein Jahr später – im September 2018 – wurde an gleicher Stelle wieder ein mobiler Hochsitz aufgestellt. Dieser war größer als der aus dem vergangenen Jahr und unterschied sich von diesem vor allem dadurch, dass es dieses Mal nur noch eine einzige mögliche Schussrichtung gab: und die wies genau auf unser Haus und zwar auf der Seite, auf der sich auch zwei Kinderzimmer befinden. Wider besseren Wissens wandten wir uns wieder an die Behörden. Hier die Antwort vom September 2018 in Auszügen:
„Bereits im September 2017 wurde hier ein mobiler Hochsitz aufgestellt, den Sie bei uns anzeigten. Da Ihrer Anzeige vom 06.09.2018 der gleiche Sachverhalt zu Grunde liegt, erlauben wir uns, das seinerzeitige Antwortschreiben zu zitieren:…..“
Danach war eine Kopie des Schreibens aus dem vergangenen Jahr eingefügt. Weiter hieß es:
„Wir haben aufgrund Ihrer Mail vom 06.09.2018 erneut eine Ortseinsicht … genommen und die Lage des Hochsitzes aufgenommen. Von einer erneuten Kontaktaufnahme mit dem Jagdpächter haben wir aufgrund der gleichen Sachlage abgesehen.“
Anmerkung: Im Gegensatz zum Vorjahr, als noch drei Schussrichtungen möglich waren, war in diesem Jahr nur noch eine Schussrichtung möglich und zwar die in Richtung unseres Hauses. In meinen Augen ändert das die Sachlage grundlegend. Das ist bei der „Ortseinsicht“ offenbar niemandem aufgefallen.
Da klar war, dass wir bei den Behörden nicht mehr weiterkommen würden, haben wir uns mit dem Vorsitzenden der Jägervereinigung in Verbindung gesetzt. Dieser kam bei einem Treffen mit uns interessanterweise zu einer anderen Einschätzung. Laut Vorsitzendem der Jägervereinigung sei der Aufstellungsort des mobilen Jägerstands „äußerst unglücklich“ gewählt, ein „Kugelfang sei nicht vorhanden“ und aufgrund des „abschüssigen Geländes“ würde er davon abraten, an dieser Stelle einen Hochsitz aufzustellen. Der Vorsitzende der Jägervereinigung hat uns versprochen, mit dem Jäger zu reden und sich dann wieder bei uns zu melden. Leider haben wir seitdem nichts mehr von ihm gehört. Nachfragen unsererseits werden ignoriert. Wir müssen also wohl davon ausgehen, dass hier keine endgültige Lösung gefunden werden konnte und wir früher oder später mit neuen Schikanen rechnen müssen.
Anmerkung: Wir gehen davon aus, dass das Jagdrevier des betreffenden Jägers nicht nur auf den Acker rund um unser Haus begrenzt ist. Er könnte seinem fragwürdigen Hobby also durchaus nachgehen, ohne Anwohner zu belästigen und zu gefährden. Aber offensichtlich macht es viel mehr Spaß, seine Hochsitze rund um das Grundstück von Jagdkritikern – ich lehne die Jagd aus ethischen Gründen übrigens grundsätzlich ab - aufzustellen. Die wenigen Hasen und Rehe rechtfertigen diesen Aufwand mit Sicherheit nicht. Noch schützt unser Gesetz einseitig die Interessen der Jäger. Allerdings führt genau diese Art von rücksichtslosem Verhalten dazu, dass sich immer mehr Menschen kritisch mit dem Thema Jagd auseinandersetzen. Auch Berichte über Haustierabschüsse und Zwischenfälle, bei denen völlig unbeteiligte Menschen im Rahmen der Jagdausübung verletzt oder gar getötet werden, tragen dazu bei, dass die Fragen lauter werden.
Im April 2016 gingen bei uns mehrere Beschwerden darüber ein, dass in der Nöttinger Heide immer mehr Wege abgesperrt werden – teilweise durch Schranken, teilweise durch umgefallene Bäume, Äste und Fallholz. Außerdem gaben einige Spaziergänger an, unerfreuliche Begegnungen mit Jägern gehabt zu haben. Auf dem Foto ist eine Schranke zu sehen, die einen Weg absperrt, der ursprünglich sehr wohl einmal zur Nutzung durch die Öffentlichkeit gedacht war. In einiger Entfernung sind sogar Bänke und Tische aufgestellt. Daraufhin wandten wir uns an die Untere Naturschutzbehörde. Wir wollten wissen, ob die Sperrungen von der Behörde veranlasst worden seien und wenn ja, warum. Hier die Antwort vom 11.4.2016 in Auszügen:
„..Vorweg zu Ihrer Frage, ob die Untere Naturschutzbehörde (UNB) Wege im Bereich der „Nöttinger Viehweide“ gesperrt hat, ist zu sagen, dass die UNB keine Wege gesperrt hat.
Wie Ihnen bekannt ist, handelt es sich bei der „Nöttinger Viehweide“ um ein Naturschutzgebiet. In diesem Schutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, verboten. Insbesondere ist es verboten, das Gelände außerhalb der öffentlichen Straßen und privaten Wege zu betreten. Dieses Verbot soll beitragen, dass der Schutzzweck der „Nöttinger Viehweide“ erhalten bleibt. Sperrungen von Wegen können evtl. auch dazu beitragen, dass bestimmte Abschnitte oder Bereiche des Schutzgebietes, der Tierwelt, zur bestimmten Jahreszeit, als Rückzuggebiet dienen…….
Da die Untere Naturschutzbehörde offenbar keine Wege im Bereich der Nöttinger Heide gesperrt hatte, haben wir nochmal nachgefragt und wollten wissen, wer denn sonst noch Sperrungen veranlassen kann. Hier die Antwort (wiederum in Auszügen):
"...Die angeführten Artikel, in Ihrem Mail vom 19.4.2016, beziehen sich auf das Bayerische Naturschutzgesetz und vor allem auf Flächen in der freien Natur, jedoch außerhalb vom Wald (Art. 31 und 33 des Bayer. Naturschutzgesetzes).
Die Probleme und die Sperren die Sie aber ansprechen, befinden sich in einem Waldgebiet.
Das Betreten des Waldes und die Errichtung von Sperren im Wald, richtet sich grundsätzlich nach dem Bundeswaldgesetz und den Waldgesetzen der Länder (§ 59 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz). Bedauerlicherweise hat der Bundesgesetzgeber keine einheitlichen Vorgaben für das Betreten in der freien Natur insgesamt vorgesehen. Es ist wenig sinnvoll, das Betreten der freien Landschaft und des Waldes unterschiedlich zu regeln. In Bayern ist das Betretungsrecht in der gesamten freien Natur verfassungsrechtlich gewährleistet.
Die untere Jagdbehörde kann nach Art. 21 Abs. 4 Bayer. Jagdgesetz durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung das Betreten von Teilen der freien Natur im erforderlichen Umfang zum Schutz der dem Wild als Nahrungsquellen, Aufzucht-, Brut- und Nistgelegenheiten dienenden Lebensbereiche (Biotope) sowie zur Durchführung der Wildfütterung in Notzeiten und von Gesellschaftsjagden vorübergehend untersagen oder beschränken.
Von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde werden grundsätzlich keine Sperrungen in Wäldern vorgenommen.
Ansprechpartner von Sperrungen im Wald sind die Unteren Jagdbehörden.“
Daraufhin wandten wir uns an die Untere Jagdbehörde.
Hier die Antwort (gekürzt):
„…Ob die Absperrungen durch Jäger errichtet wurden, kann nicht beantwortet werden. Verkehrsschranken im Wald, umgefallene Bäume und Gestrüpp auf Wegen können nicht unmittelbar als jagdliche Einrichtung identifiziert werden. Alleine, dass dahinter teilweise in nicht näher definierter Entfernung und Lage ….. Kirrungen und Hochsitze stehen, lässt diesen Schluss nicht zu. Auch, dass nicht näher benannte Personen von nicht näher benannten Jägern beschimpft worden seien, ist keine tragfähige Aussage, die weitergehende Ermittlungen begründen würden.
Dass Sie durch die Untere Naturschutzbehörde an uns verwiesen wurden beruht auf einem Irrtum der bei der Nachfrage der Naturschutzbehörde bei uns entstand. Unter „Absperrungen“ verstanden wir Warnhinweise oder Flatterbänder in Zusammenhang mit Gesellschaftsjagden….“
Da uns somit auch die Untere Jagdbehörde mitgeteilt hatte, dass sie die Sperrungen nicht veranlasst hatte, haben wir nachgefragt, ob wir denn das Gestrüpp und Fallholz beseitigen dürften, um die Wege wieder passierbar zu machen.
Daraufhin erhielten wir folgende Antwort:
„…. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zur Beseitigung von Fallholz etc. mit dem Eigentümer in Verbindung.
Die Schranken sind nach unserer Auffassung keine jagdlichen Einrichtungen…“
Also setzten wir uns mit der Forstbehörde in Verbindung. Die Antwort der zuständigen Behörde möchte ich in voller Länge veröffentlichen:
„zunächst danken wir dafür, dass Sie Ihre Anfrage unter Ihren Klarnamen an uns richten. Auf meine freundliche Bitte an Ihre anonyme E-Mailadresse vom 16. November 2015 hatten Sie ja nicht reagiert.
Das Naturschutzgebiet „Nöttinger Viehweide und Badertaferl“ ist aus Naturschutzgründen bereits seit 1986 mit einem völligen Betretungsverbot außerhalb öffentlicher Straßen und privater Wege für Waldbesucher durch die Regierung von Oberbayern belegt. Dieses Verbot wird aber nicht nur von Fußgängern, sondern auch von Rad- und Motorfahrzeugfahrern regelmäßig missachtet. Die von Ihnen benannten Sperrungen wurden von uns zumeist vor langer Zeit–in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde- errichtet und sind zumeist auch beschildert. Selbstverständlich verbietet sich ein zu dichter Schilderwald aus ästhetischen Gründen. Auf diesen Hinweisschildern ist der Grund der Sperrung genannt. Die Sperrschranken und Absperrbänder sollen Fahrzeugführer ebenso von einem widerrechtlichen Befahren abhalten, wie die liegen gelassenen Zweige und Baumteile. Mit jagdlichen Überlegungen haben diese Maßnahmen nichts zu tun.
Fußgänger, die bei der Missachtung dieses Verbots angetroffen werden, werden von unserem Personal und auch anderen von uns beauftragten Personen zum Verlassen des Geländes aufgefordert. Beschimpft werden diese jedoch nicht, auch liegen uns bisher keine diesbezüglichen Beschwerden vor. Sollten die Personen das Gelände nicht verlassen, so behalten wir uns selbstverständlich auch das Recht zu einer Anzeige vor, die eine Geldbuße in beträchtlicher Höhe (laut Naturschutzgebietsverordnung bis zu 50.000 DM) nach sich ziehen kann.
Selbstverständlich sollen diese Sperren unverändert bleiben. Ein Entfernen durch Sie gestatten wir nicht.
Wir wundern uns schon, welchen Zeitaufwand Sie diversen Behörden bereiten, um eine so einfache Frage zu klären. Die in ausreichender Dichte vorhandenen Hinweisschilder hätten hierzu unserer Meinung nach nur gelesen werden müssen. Damit Sie nicht erneut dorthin fahren müssen, erlauben wir uns, diese als Fotos beizufügen.Im Übrigen bitten wir Sie, uns von weiteren Plakatierungen der „Initiative zur Eindämmung der Hobbyjagd“ zu verschonen und auch keine Handzettel mehr auf unseren Dienstfahrzeugen mehr zu befestigen. Die Kosten für deren Beseitigung und eventuell auftretende Schäden (ein Handzettel hatte sich z.B. im Motorraum meines Fahrzeugs verklemmt) würden wir Ihnen denn dann in Rechnung stellen..."
Ich möchte hier ausdrücklich nochmal darauf hinweisen, dass es sich hierbei um ein offizielles Schreiben einer Behörde handelt. Auch wurde von uns nie das Betretungsverbot außerhalb öffentlicher und privater Wege in Frage gestellt. Die Aussage, dass die Sperren vor langer Zeit errichtet worden wären, kann ebenfalls nicht nachvollzogen werden. Auch hat uns die Untere Naturschutzbehörde zweimal versichert, keine Wege im Wald abgesperrt zu haben. Folgende Antwort richteten wir an das Forstamt:
„vielen Dank für Ihre Antwort. Leider hat diese nicht zur Klärung des Sachverhalts beigetragen. Sie schreiben, dass es im Bereich des Naturschutzgebietes „Nöttinger Heide“ nicht erlaubt ist, sich abseits der öffentlichen und privaten Wege aufzuhalten. Diese Aussage deckt sich auch mit der Auskunft, die wir von der Unteren Naturschutzbehörde bekommen haben. Das heißt im Umkehrschluss aber auch, dass der Aufenthalt auf öffentlichen und privaten Wegen erlaubt ist. Dass diese Wege einmal für die Öffentlichkeit zugänglich waren, sieht man schon daran, dass an den Wegen Bänke und Tische aufgestellt wurden, die durch das Absperren der Wege jetzt nicht mehr nutzbar sind. Sie schreiben außerdem, dass die Schranken schon seit langer Zeit stehen und mit der Unteren Naturschutzbehörde abgesprochen wurden. Die Untere Naturschutzbehörde hat uns jetzt zweimal mitgeteilt, dass von Seiten der Behörde keine Absperrungen oder Schranken angeordnet wurden und auch keine entsprechende Genehmigung ausgestellt wurde. Die Schranken, die schon vor längerer Zeit angebracht wurden, befinden sich außerdem in einem Teil des Waldes, in dem nichts auf ein Naturschutzgebiet hinweist. Hinweisschilder sind dort nicht zu finden, dafür aber auffallend viele Kirrungen und Hochsitze (Anmerkung: kurze Zeit später waren auch an diesen Schranken die entsprechenden Schilder angebracht.) Der Verdacht, dass es hier wohl weniger um den Naturschutz als um Jagdinteressen geht, gründet sich auch darauf, dass Betroffene uns von „Jägern“ berichtet haben, die sie als „Jagdstörer“ oder ähnliches bezeichnet hätten mit der mehr oder weniger freundlichen Aufforderung, hier zu verschwinden. Und das durchaus nicht nur in abgesperrten Bereichen.
Ferner möchten wir Sie bitten, Ihre Antworten in Zukunft in einem sachlicheren Ton abzufassen. Wenn Sie oder die von Ihnen beauftragen Personen bei persönlichen Begegnungen im Wald in ähnlich unsachlicher Weise auftreten, ist es nicht verwunderlich, dass sich immer mehr Menschen bei uns beschweren. Die Form Ihrer Antwort macht diese Aussagen noch glaubwürdiger. Hier wäre auch noch zu klären, welche Personen Sie denn damit beauftragt haben, Spaziergänger auf evtl. Fehlverhalten hinzuweisen und welche Befugnisse diese haben, bzw. wie diese zu erkennen sind. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die von Ihnen beauftragten Personen auch darauf hinweisen würden, dass sie verpflichtet sind, sich auf Verlangen auszuweisen, wenn sie Spaziergänger aufhalten und dass die Grenzen des Erlaubten sehr eng gefasst sind
Im Übrigen möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es durchaus in den Aufgabenbereich von Behörden fällt, Anfragen von Bürgern zu beantworten. Auch ist es nicht verboten, im Wald zu fotografieren oder eine Bürgerinitiative zu gründen. Wir möchten Sie daher bitten, Kommentare bezüglich unserer Freizeitgestaltung künftig zu unterlassen und unsere Fragen auf einer sachlichen Ebene zu beantworten.
Abschließend möchten wir Ihnen noch mitteilen, dass wir nochmal alle Flyerverteiler darauf hingewiesen haben, keine Flyer mehr an Autos zu befestigen. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns entschuldigen….“
Von den Behörden haben wir seitdem nichts mehr gehört. Die Tische und Bänke wurden kurze Zeit später ebenfalls entfernt. Hierzu erhielten wir einen anonymen Hinweis aus Jägerkreisen:
„ …. Der Picknicktisch wurde von der Forstbehörde ohne Wissen vom Landratsamt entfernt. Das Forstamt kann seit 2 Jahren den staatlich angeordneten Abschussplan nicht mehr erfüllen, weil angeblich zu viele Spaziergänger die Jagd stören…..“
Mittlerweile wurde das Fallholz entfernt und durch Schranken ersetzt.
Den abschließenden Kommentar in dieser Angelegenheit möchte ich einem „besorgten Jäger“ überlassen:
„Hallo Frau Oswald, war wol nix mit ihrer Initiative gegen die Jagd. Ich verfolge ihre Webside seid dem sie Online ist.
Sie machen sich mit ihren unqualifizierten äußerung lächerlich, sowohl beim Landratsamt als auch bei der Forstbehörde.
Jagd in Deutschland wird es immer geben. Geben Sie auf und schonen Sie ihre nerven.
ein besorgter Jäger.“
Die Rechtschreibfehler sind übrigens echt. Auch zeigt das Schreiben, dass die Kommunikation zwischen Behörden und Jägerschaft wohl bestens funktioniert.
Im Dezember 2015 meldete sich ein Insider bei uns, der uns darauf aufmerksam machte, dass bei Treibjagden die gesetzlichen Vorgaben wohl nicht immer eingehalten werden. Daraufhin wandten wir uns an die Aufsichtsbehörden der umliegenden Landkreise:
„Im Dezember erhielten wir Hinweise eines Insiders hier aus der Gegend, der auf verschiedenen Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung von Treibjagden hinweist. Laut diesem Schreiben dürfen bei einer Treibjagd beliebig viele Treiber eingesetzt werden, aber es ist verboten, Rehe zu erlegen. Bei einer Drückjagd mit maximal fünf Treibern dürfen Rehe erlegt werden, wobei nur Geißen und Kitze frei sind, männliches Rehwild aber Schonzeit hat. Laut unseren Informationen sollen sich manche Jäger nicht immer an diese Regeln halten.
Außerdem berichtete unser Informant, dass viele Jäger mit halbautomatischen Waffen schießen, die Magazine müssten dabei auf zwei Schuss begrenzt sein. Diese Regelung soll umgangen werden, indem manche Jäger ein großes Magazin mit fünf oder zehn Schuss im Rucksack oder in der Jacke haben und die Magazine dann, sobald der Hochsitz eingenommen ist, ausgetauscht werden.
Wir möchten Sie als zuständige Aufsichtsbehörde bitten, uns darzulegen, ob die Angaben der Wahrheit entsprechen und wenn ja, was unternommen wird, um sicherzustellen, dass die geltenden Vorschriften auch eingehalten werden, ob also regelmäßige, unangemeldete Kontrollen durchgeführt werden oder nicht.“
An dieser Stelle möchten wir uns bei der Unteren Jagdbehörde in Pfaffenhofen bedanken, die als einzige Behörde unsere Fragen beantwortet hat:
"...Es ist richtig, dass Treibjagden nicht auf Rehwild ausgeübt werden dürfen (§ 29 Abs. 2 Nr. 4 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG)).
Bei Drückjagden darf Rehwild bejagt werden. Gleichwohl werden diese regelmäßig während der Schonzeit der Böcke ausgeführt, was dazu führt, dass diese nicht erlegt werden dürfen (§ 19 Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG)).
Die angesprochene Magazinbegrenzung ergibt sich aus § 19 Abs. 1 Nr. 2a Bundesjagdgesetz (BJagdG). Die Jagd mit halbautomatischen Langwaffen darf daher nur mit Magazinen mit einem Fassungsvermögen von maximal zwei Patronen ausgeübt werden. Die Jagd mit Kurzwaffen regelt § 19 Abs. 1. Nr. 2 a BJagdG.
Wir hoffen, dass wir Ihre Fragen klären insoweit klären konnten. Eine weitergehende Prüfung der vorgebrachten Verstöße gegen die Jagdgesetze ist, ohne konkrete Vorgänge bestimmten Personen zuordnen zu können, nicht möglich.
Eine aktive Überwachung der Jagdausübung findet durch die Untere Jagdbehörde nicht statt, und ist auch nicht durchführbar. Gehen Anzeigen (beispielsweise durch die Polizei) ein, werden diese geprüft, und bei Verstößen gegen das Jagdrecht ggf. Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Verfahren zum Widerruf des Jagdscheines eingeleitet.“
Eine Kontrolle der Jäger durch die Behörde findet also nicht statt. Auch hier wird wieder auf die viel beschworene Selbstkontrolle durch die Jägerschaft gesetzt. Dass diese funktioniert, darf bezweifelt werden.
Das gleiche Schreiben ging an das Ordnungsamt in Ingolstadt und an die Untere Jagdbehörde des Landkreises Neuburg/Schrobenhausen.
Während das Ordnungsamt in Ingolstadt unsere Anfrage und mehrere Nachfragen einfach ignoriert hat, wählte das Behörde in Neuburg/Schrobenhausen einen anderen Weg. Hier sah man sich nicht dazu in der Lage, unsere Fragen schriftlich zu beantworten. Wir wurden zu einem persönlichen Gespräch geladen. Als wir auf einer schriftlichen Beantwortung unserer doch recht einfachen Frage bestanden, erhielten wir folgende Antwort:
„…Wir halten weiterhin an einem persönlichen Gespräch fest. Im Hinblick auf die von Ihnen in den Raum gestellten Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung von Treibjagden und den damit angesprochenen sensiblen Rechtsbereichen halten wir es für angezeigt, den Sachverhalt mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch zu erörtern…“
Warum die Behörde sich so hartnäckig weigert, die doch recht einfach zu beantwortende Frage nach stattfindenden Kontrollen zu beantworten, darüber darf sich gerne jeder selbst seine Gedanken machen.
Um die erwünschten Auskünfte aus Ingolstadt und Neuburg/Schrobenhausen doch noch zu bekommen, haben wir uns an die vorgesetzte Behörde, die Obere Jagdbehörde, gewandt. Aber auch hier sah man keinen Handlungsbedarf:
„…Das Vorgehen der zuständigen Jagdbehörden ist nicht zu beanstanden. Aufsichtsrechtliches Einschreiten ist nicht geboten…“
Im Klartext: Wenn eine Behörde Anfragen von Bürgern nicht beantworten will, muss sie das auch nicht. Und von diesem Recht machen die Behörden anscheinend gerne Gebrauch.
Im Mai 2016 wandten wir uns mit folgendem Schreiben an die Behörden:
„…Die jagdliche Einrichtung steht unmittelbar am Straßenrand, mit Schussrichtung direkt über die viel befahrene B300. Wie leicht ahnungslose Autofahrer in die Schusslinie geraten können, können Sie auf den Bildern, die Sie im Anhang finden, deutlich sehen. Auf dem ersten Bild sehen Sie, wie nah die Autos vorbeifahren. Das zweite Foto zeigt den Hochsitz von vorne (die B300 befindet sich hier hinter mir): hier ist zu sehen, dass man, wenn man auf dem Hochsitz Platz genommen hat, über die B300 blickt - auch Schüsse würden wohl in diese Richtung abgegeben werden. Auf dem dritten Bild sehen die Situation nochmal aus einer anderen Perspektive.
In dem Gebiet gibt es weitere jagdliche Einrichtungen, die sehr nah an der B300 angebracht sind – dass flüchtende Tiere die viel befahrene Straße überqueren, wird scheinbar billigend in Kauf genommen, dass jetzt aber auch noch über die Straße geschossen wird, geht unseres Erachtens zu weit.
Laut § 20, Abs. 1 BJagdG darf an Orten, an denen die Jagd die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit stören würden, nicht gejagt werden. Da auf einer viel befahrenen Bundesstraße ohne Geschwindigkeitsbegrenzung sicherlich niemand damit rechnet, dass hier über seinen Kopf hinweg geschossen wird, sehen wir die Sicherheit der Autofahrer sehr wohl gefährdet. Wer haftet, wenn ein Autofahrer erschrickt und von der Straße abkommt?...“
Dieses Schreiben wurde übrigens nie beantwortet. Es haben sich damals mehrere Personen bei uns gemeldet, die den Standort dieses „Jagdstuhls“ ähnlich kritisch sahen wie wir. Diese wurden von uns an die zuständige Behörde verwiesen. Schließlich wurde der „Jagdstuhl“ auf die andere Seite der B300 gestellt. Somit wird jetzt wenigstens nicht mehr über die Fahrbahn geschossen. Viel hat sich dadurch aber nicht geändert. Im Gegenteil: man sieht immer mehr jagdliche Einrichtungen direkt neben viel befahrenen Straßen. Gleichzeitig beklagt man die steigende Zahl an Wildunfällen. Auch hier wäre eine gesetzliche Regelung längst überfällig.